Rosa45 schrieb:wenn Du Dir das Urteil durchlesen würdest und nicht nur den Anwalt zitierst, dann würdest Du merken, das hier der Kläger an der Frage der Antikörper gescheitert ist.
Es ging mir auch nicht speziell um das Urteil. Der Anwalt hat mit seiner Aussage die Problematik auf den Punkt gebracht, deshalb habe ich diesen Teil auch extra zitiert

Zitat:Invaliditätsleistungen wegen Borreliose nach Zeckenbiss nur bei Nachweis einer Invalidität im Sinne der Versicherungsbedingungen auf der Grundlage des aktuellen, wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisstandes.
Der (insbesondere auch labormedizinische) Nachweis einer (Teil-)Invalidität als Folge einer Borrelioseinfektion durch Zeckenbiss wird in der Regel nur schwierig zu führen sein.
Die Kausalität zwischen Unfall und Schaden muss zweifelsfrei erwiesen und der Schaden unmittelbar auf den Unfall zurückzuführen sein. Die Beweislast trägt der Versicherte. Für die Beweisführung sind positive Antikörper allein kaum ausreichend. Ansprüche werden häufig abgelehnt mit der Begründung, die Borrelieninfektion hätte keine bleibenden Schäden hinterlassen. Persistierende Beschwerden und Krankheitsmanifestationen nach 'adäquater antibiotischer Behandlung' werden nach derzeit geltendem 'wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisstand' meist nicht als Folge einer persistierenden Infektion anerkannt. Das Problem bei Borreliose ist leider, dass auch Labordaten keine eindeutige Diagnose liefern. Das dürfte die Beweisführung nicht unbedingt erleichtern.
Eine ähnliche Diskussion gab es bereits hier:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...573&page=2