07.12.2013, 20:40
Hallo!
Widerspruch!
http://vmg.vsbinfo.de/b/1.htm
Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.
Liebe Grüße
Annette
Zitat:Nur ausschließlich die Behinderungen und Gesundheitseinschränkungen die in dieser Richtlinie enthalten sind, werden beim Grad der Behinderung entsprechend diesen Vorgaben berücksichtigt!
Widerspruch!
http://vmg.vsbinfo.de/b/1.htm
Bei Gesundheitsstörungen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, ist der GdS in Analogie zu vergleichbaren Gesundheitsstörungen zu beurteilen.
Liebe Grüße
Annette