08.12.2013, 09:16
Gehe mal davon aus, das der Widerspruch erfolg hat.
Bei mir wurden zunächst auch "nur" GdB 40 anerkannt und im Widerspruch dann durch die Schmerzen die durch die Störungen verursacht werden wurde dann auf GdB 50 - das allerdings gleich unbefristet.
Es lohnt sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen.
Denn später einen Verschlechterungsantrag zu stellen (auf die gleichen Einschränkungen) ist meist noch schwieriger, als gleich einen richtigen GdB zu bekommen.
LG Rosa
Bei mir wurden zunächst auch "nur" GdB 40 anerkannt und im Widerspruch dann durch die Schmerzen die durch die Störungen verursacht werden wurde dann auf GdB 50 - das allerdings gleich unbefristet.
Es lohnt sich auf jeden Fall Widerspruch einzulegen.
Denn später einen Verschlechterungsantrag zu stellen (auf die gleichen Einschränkungen) ist meist noch schwieriger, als gleich einen richtigen GdB zu bekommen.
LG Rosa