08.12.2013, 19:29
Hallo Susanne!
Dann sollte das G möglich sein,wenn Du im Widerspruch einen GdB von 50 erreichst.
Zu Polyneuropathie steht in der Tabelle:
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_2.htm#3.11
3.11 Polyneuropathien
Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen - z.B. bei Feinbewegungen - führen können.
Zu 1,2, 4 und 6:
http://vmg.vsbinfo.de/a/2.htm
Bei der Beurteilung des GdS sind auch seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen zu beachten.
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm
Zu 3:
http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htm#18.9
Zu 5:
http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6 (das werden sie sicher gar nicht anrechnen)
Ich habe 2008 auf Anhieb GdB 50 bekommen, aufgrund diverser psychiatrischer Diagnosen, wie beantragt rückwirkend ab 2002. Höherstufungsantrag wurde abgelehnt, der Widerspruch auch, GdB 50 sei ausreichend bemessen, G würde mir nicht zustehen.
Interessanterweise stehen in der Begründung als für die Beurteilung relevant jetzt völlig andere Erkrankungen, als die, die beim Erstantrag anerkannt wurden, u.a. ist jetzt auch von Folgen einer Borrelioserkrankung die Rede. Die anderen Erkrankungen bestehen aber weiterhin (was u.a. durch mehreren stationäre Behandlungen belegt ist) und neue kamen hinzu.
Dann kannst Du einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 430 € geltend machen, wenn Du denn überhaupt Steuern zahlst. Ich kriege EM-Rente, muss keine Steuern darauf zahlen, weil ich weit unter dem Freibetrag liege. Aber mein Freibetrag kommt mir aufgrund der Zusammenveranlagung mit meinem Mann trotzdem zugute. Eigentlich sind die Freibeträge lächerlich, wenn man die Kosten gegenrechnet, die man ohne die Krankheit nicht hätte...
Ich habe ganz aktuell mit eine Fall eines Kindes mit Aspergerautismus in unserer hiesigen Elterngruppe zu tun, dem das Versorgungsamt nur GdB 30 zuerkannt hat. Das Kind hat Pflegestufe 2... Zwar sind sBA und Pflegestufe rechtlich unabhängig voneinander, aber die Diskrepanz ist schon sehr auffällig. Selbiges Amt hat mal einem 10-jährigen das Merkzeichen B mit der Begründung verweigert, er sei dafür noch zu jung, auch gesunde Kinder in dem Alter bräuchten noch eine ständige Begleitung. Das ist lächerlich, keine 10-jähriger hat noch überall seine Mami dabei, hier gehen schon die 6-jährigen alleine zu Schule und das im Großstadtverkehr. Und die Begründung widerspricht sowieso den Richtlinien, das B ist altersunabhängig zu vergeben.
Eine Freundin von mir , drei autistische Kinder (zweimal Asperger, einmal frühkindlich), selber Asperger-Autistin, alle haben zusätzlich noch das Ehlers-Danlos-Syndrom musste in allen 4 Fällen Widerspruch einlegen und zum Teil klagen (sie hat wegen des Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens die gleiche Sachbearbeiterin wie ich). Teils war sie bereits erfolgreich, der Rest läuft noch. Der Mann einer Freundin hat gerade seine Klage gegen selbiges Versorgungsamt gewonnen, auch ihn wollten sie mit GdB 40 abspeisen.
Ich kenne aus meiner langjährigen Selbsthilfetätigkeit unzählige weitere Fälle, wo der Widerspruch Erfolg hatte, bei einem kleinen Teil spätestens die Klage. Es ist also keinesfalls aussichtslos.
Viel Erfolg mit dem Widerspruch und wenn der abgewiesen wird, würde ich auch vor einer Klage nicht zurückschrecken!
Ich halte es mit Bertolt Brecht:
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren."
und
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
Liebe Grüße
Annette
(08.12.2013, 12:05)Susanne1970 schrieb: Bei mir geht es hauptsächlich um die Auswirkungen der PNP, sodass ich z.Z. kaum draußen alleine laufen kann, meist nur in Begleitung. Da ich aufgrund der Schmerzen und Missempfindungen und fehlendem Vibrationsgefühl, gerade bei dieser Witterung sehr unsicher auf den Beinen bin.
Dann sollte das G möglich sein,wenn Du im Widerspruch einen GdB von 50 erreichst.
Zu Polyneuropathie steht in der Tabelle:
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_2.htm#3.11
3.11 Polyneuropathien
Bei den Polyneuropathien ergeben sich die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden. Der GdS motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen - z.B. bei Feinbewegungen - führen können.
Zitat:"bei Ihnen liegen folgende Einschränkungen vor : 1. Nervenerkrankung, Schmerzen 2.Depression 3.Wirbelsäulenfunktionsstörung 4.Kopfschmerzen5.Schilddrüsenfunktionsstörung 6.Syndrom der unruhigen Beine"
Zu 1,2, 4 und 6:
http://vmg.vsbinfo.de/a/2.htm
Bei der Beurteilung des GdS sind auch seelische Begleiterscheinungen und Schmerzen zu beachten.
http://vmg.vsbinfo.de/b/3_1.htm
Zu 3:
http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htm#18.9
Zu 5:
http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6 (das werden sie sicher gar nicht anrechnen)
Ich habe 2008 auf Anhieb GdB 50 bekommen, aufgrund diverser psychiatrischer Diagnosen, wie beantragt rückwirkend ab 2002. Höherstufungsantrag wurde abgelehnt, der Widerspruch auch, GdB 50 sei ausreichend bemessen, G würde mir nicht zustehen.
Interessanterweise stehen in der Begründung als für die Beurteilung relevant jetzt völlig andere Erkrankungen, als die, die beim Erstantrag anerkannt wurden, u.a. ist jetzt auch von Folgen einer Borrelioserkrankung die Rede. Die anderen Erkrankungen bestehen aber weiterhin (was u.a. durch mehreren stationäre Behandlungen belegt ist) und neue kamen hinzu.
Zitat:"Ihr Grad der Behinderung beträgt 40. Ihre Behinderung führt zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit."
Dann kannst Du einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 430 € geltend machen, wenn Du denn überhaupt Steuern zahlst. Ich kriege EM-Rente, muss keine Steuern darauf zahlen, weil ich weit unter dem Freibetrag liege. Aber mein Freibetrag kommt mir aufgrund der Zusammenveranlagung mit meinem Mann trotzdem zugute. Eigentlich sind die Freibeträge lächerlich, wenn man die Kosten gegenrechnet, die man ohne die Krankheit nicht hätte...
Ich habe ganz aktuell mit eine Fall eines Kindes mit Aspergerautismus in unserer hiesigen Elterngruppe zu tun, dem das Versorgungsamt nur GdB 30 zuerkannt hat. Das Kind hat Pflegestufe 2... Zwar sind sBA und Pflegestufe rechtlich unabhängig voneinander, aber die Diskrepanz ist schon sehr auffällig. Selbiges Amt hat mal einem 10-jährigen das Merkzeichen B mit der Begründung verweigert, er sei dafür noch zu jung, auch gesunde Kinder in dem Alter bräuchten noch eine ständige Begleitung. Das ist lächerlich, keine 10-jähriger hat noch überall seine Mami dabei, hier gehen schon die 6-jährigen alleine zu Schule und das im Großstadtverkehr. Und die Begründung widerspricht sowieso den Richtlinien, das B ist altersunabhängig zu vergeben.
Eine Freundin von mir , drei autistische Kinder (zweimal Asperger, einmal frühkindlich), selber Asperger-Autistin, alle haben zusätzlich noch das Ehlers-Danlos-Syndrom musste in allen 4 Fällen Widerspruch einlegen und zum Teil klagen (sie hat wegen des Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens die gleiche Sachbearbeiterin wie ich). Teils war sie bereits erfolgreich, der Rest läuft noch. Der Mann einer Freundin hat gerade seine Klage gegen selbiges Versorgungsamt gewonnen, auch ihn wollten sie mit GdB 40 abspeisen.
Ich kenne aus meiner langjährigen Selbsthilfetätigkeit unzählige weitere Fälle, wo der Widerspruch Erfolg hatte, bei einem kleinen Teil spätestens die Klage. Es ist also keinesfalls aussichtslos.
Viel Erfolg mit dem Widerspruch und wenn der abgewiesen wird, würde ich auch vor einer Klage nicht zurückschrecken!
Ich halte es mit Bertolt Brecht:
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren."
und
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
Liebe Grüße
Annette