09.12.2013, 14:40
Ich danke Euch allen für die zahlreichen Tips.
Ich habe mir jetzt Musterbriefe zusammengebastelt bzw. kopiert und bin nun unsicher ob ich "nur" Widerspruch einlege oder direkt den GdB 50 "fordere".
Also so :
.... Sehr geehrte......
gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich gemäß SGB X, § 25 Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen
oder direkt so :
Der zuerkannte GdB von 40 und die Anerkennung der dauernden Einbuße der Beweglichkeit im Straßenverkehr wurde von Ihnen als angemessen angesehen.
Ich bin der Ansicht, dass die Einstufung des GdB zu niedrig bemessen ist und dass ich außerdem die Voraussetzungen für das Merkzeichen G erfülle.
Die im Antrag erwähnten Beeinträchtigungen schränken mich in sämtlichen Bereichen des Alltags sehr umfassend ein, so dass ich einen GdB von mindestens 50 sowie die Zuerkennung des Merkzeichens G für gerechtfertigt halte.
Deshalb beantrage ich die Zuerkennung eines GdB von mindestens 50 und des Merkzeiches G sowie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Was meint Ihr?
LG Susanne
Ich habe mir jetzt Musterbriefe zusammengebastelt bzw. kopiert und bin nun unsicher ob ich "nur" Widerspruch einlege oder direkt den GdB 50 "fordere".
Also so :
.... Sehr geehrte......
gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich gemäß SGB X, § 25 Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte.
Mit freundlichen Grüßen
oder direkt so :
Der zuerkannte GdB von 40 und die Anerkennung der dauernden Einbuße der Beweglichkeit im Straßenverkehr wurde von Ihnen als angemessen angesehen.
Ich bin der Ansicht, dass die Einstufung des GdB zu niedrig bemessen ist und dass ich außerdem die Voraussetzungen für das Merkzeichen G erfülle.
Die im Antrag erwähnten Beeinträchtigungen schränken mich in sämtlichen Bereichen des Alltags sehr umfassend ein, so dass ich einen GdB von mindestens 50 sowie die Zuerkennung des Merkzeichens G für gerechtfertigt halte.
Deshalb beantrage ich die Zuerkennung eines GdB von mindestens 50 und des Merkzeiches G sowie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Was meint Ihr?
LG Susanne