(01.01.2014, 18:33)FreeNine schrieb:(31.12.2013, 19:32)Morbus Bahlsen schrieb: "kleine leichte Tätigkeiten von mind. 6 Stunden"
Leider ist dieser Textauszug genau so auf den Befundfragebögen des Gerichtes formuliert. Das sind ja so die kleinen Feinheiten oder Stolpersteine....
Da hast du einen schon ein halbes Jahr alten Beitrag hervorgeholt und mittlerweile sind immer noch nicht alle angeforderten Befunde beim SG eingegangen, aber die Gegenseite hat schon mal dazu Stellung genommen und ihren Standpunkt wieder nicht geändert, sondern sich wieder nur auf ihr in Auftrag gegebenes Gutachten bezogen.
Na warten wir ab, was dieses Jahr bringt. Und was für eine Entscheidung fällt.
Schema F lässt grüßen,
genau die gleiche Vorgehensweise und Formulierung. Seit wann läuft das bei Dir (das gerichtliche Verfahren) gegen die DRV?
Ich frage, weil lt. Gutachten der DRV (vor dem Verfahren) habe ich nichts, was meine körperliche Leistungsfähigkeit auf unter 6 Stunden einschränken würde, insbesondere keine Borreliose!
Lt Guachten der BG habe ich Lymearthritis, initiale coxarthrosis deformans beidseits Hüfte, chronisches Schmerzsydrom der Wibelsäule, degenerative Schulterbeschwerden mit starker Bewegungseinschränkung, neurologische Hirn-Nerven Schäden und PNP durch Borreliose u.s.w. alles schon bei den vorherigen Begutachtungen gehabt.
LG Rosa