Hallo Regi,
genau das hat uns in den Verfahren noch gefehlt. Der Bericht stellt den Beweis für uns zwischen der Borreliose und der Fehleitung des Immunsystems (das bei mir 2011 und 2012 labortechnisch erwiesen wurde) her.
Das ist um so wichtiger, weil mein damals behandelnder Immunologe nicht mehr praktiziert und wohl auch krank ist.
Danke Dafür

LG Rosa
Das ist so wichtig im Arzthaftungsverfahren, da ich noch nirgends den Hinweis auf den Unterschied zwischen akuter Arthritis und chronischer Arthritis gefunden habe.
Denn bei mir lag eine akute Arthritis (floride Synovialitis) vor und der Gutachter meinte nur, wer weiß ob Antibiotika da noch geholfen hätte - da ja die Entzündung des Gelenkes schon das Endstadium sei.
Damit können wir das Argument zerpflücken :-)
genau das hat uns in den Verfahren noch gefehlt. Der Bericht stellt den Beweis für uns zwischen der Borreliose und der Fehleitung des Immunsystems (das bei mir 2011 und 2012 labortechnisch erwiesen wurde) her.
Das ist um so wichtiger, weil mein damals behandelnder Immunologe nicht mehr praktiziert und wohl auch krank ist.
Danke Dafür


LG Rosa
Das ist so wichtig im Arzthaftungsverfahren, da ich noch nirgends den Hinweis auf den Unterschied zwischen akuter Arthritis und chronischer Arthritis gefunden habe.
Denn bei mir lag eine akute Arthritis (floride Synovialitis) vor und der Gutachter meinte nur, wer weiß ob Antibiotika da noch geholfen hätte - da ja die Entzündung des Gelenkes schon das Endstadium sei.
Damit können wir das Argument zerpflücken :-)