Hallo Free Nine, Anfang,
das schlimme daran ist ja, wenn man Leistungen auf Grund der Folgen einer Borreliose-Infektion beantragt - wie Erwerbsminderungsrente oder Unfall, dann kann eine gesicherte Borreliose nie solche Folgen verursachen. Da wird dann sogar, obwohl in allen Gutachten die Diagnose als gesichert mit drin steht, behauptet das nie eine Borreliose vorgelegen hätte.
Wenn es aber einen anderen Leistungsträger in den Kram passt und man auf Grund einer Borreliose alles ablehnen kann, dann ist plötzlich alles ganz klar auf eine Borreliose zurück zu führen.
Da kann dann auch die typische Symptomatik eines SHT der Borreliose zugeordnet werden.
Nur um den Menschen, um den es geht kümmert sich dabei kein Schwe.....
Egal wie es Dir geht - hauptsache erstmal ablehnen als zu helfen.
Da geht es dann in einen jahrelangen Kleinkrieg, denn man wahrscheinlich mit schneller vernünftiger Behandlung hätte abwenden können.
Solange das Leistungsverweigerungsinteresse der Leistungsträger im Vordergrund steht und Ärzte dafür bezahlt werden, sagen wir mal fragwürdige Gutachten zu erstellen anstatt zu helfen und damit noch besser verdienen, als ihre Kollegen die sich wirklich Gedanken machen - solange wird das so weiter gehen.
Wie kann es denn sein, das inzwischen vor Gericht entschieden werden muss, welche Krankenheiten man hat und welche nicht und wie soll das dem Kranken helfen, wenn er nach 3 bis 10 Jahren weiß, das er Recht hatte und das alles hätte verhindert werden können.
LG Rosa
das schlimme daran ist ja, wenn man Leistungen auf Grund der Folgen einer Borreliose-Infektion beantragt - wie Erwerbsminderungsrente oder Unfall, dann kann eine gesicherte Borreliose nie solche Folgen verursachen. Da wird dann sogar, obwohl in allen Gutachten die Diagnose als gesichert mit drin steht, behauptet das nie eine Borreliose vorgelegen hätte.
Wenn es aber einen anderen Leistungsträger in den Kram passt und man auf Grund einer Borreliose alles ablehnen kann, dann ist plötzlich alles ganz klar auf eine Borreliose zurück zu führen.
Da kann dann auch die typische Symptomatik eines SHT der Borreliose zugeordnet werden.
Nur um den Menschen, um den es geht kümmert sich dabei kein Schwe.....
Egal wie es Dir geht - hauptsache erstmal ablehnen als zu helfen.
Da geht es dann in einen jahrelangen Kleinkrieg, denn man wahrscheinlich mit schneller vernünftiger Behandlung hätte abwenden können.
Solange das Leistungsverweigerungsinteresse der Leistungsträger im Vordergrund steht und Ärzte dafür bezahlt werden, sagen wir mal fragwürdige Gutachten zu erstellen anstatt zu helfen und damit noch besser verdienen, als ihre Kollegen die sich wirklich Gedanken machen - solange wird das so weiter gehen.
Wie kann es denn sein, das inzwischen vor Gericht entschieden werden muss, welche Krankenheiten man hat und welche nicht und wie soll das dem Kranken helfen, wenn er nach 3 bis 10 Jahren weiß, das er Recht hatte und das alles hätte verhindert werden können.
LG Rosa