26.01.2014, 17:23
Hausel schrieb:Wie kann man dann solche Sachen angehen, Einzellklage machen gegen das Gesundheitssytem ?
Bzw Systemversagen oder soch Videos hochladen von alle Geschädigten damit die Herrschaften mal aufwachen was da alles an Koruption da hinter steckt ?
Sammelklagen gibt es in vielen EU-Ländern, auch in Deutschland wird inzwischen darüber diskutiert. Bis es diese gibt, wenn überhaupt, gehen sicher noch viele Jahre ins Land. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit verschiedene Klagen mit gleichem Sachverhalt zusammenzufassen oder eine Musterklage anzustreben. Ich frage mich allerdings, was man da genau einklagen will?
Interessenskonflikte und Korruption gehen fließend ineinander über und gerade in diesem Bereich gibt es viele Grauzonen (nicht nur in der Medizin). Vieles ist sicher unmoralisch, aber dennoch rechtens. Korruption im Strafrecht gilt nach einem Urteil des BGH bisher nur für Amtsträger (z.B. Uni-Professoren). Ein Amtsträger macht sich auch nur dann strafbar, wenn er sich oder Dritten einen Vorteil verschafft, auf den er keinen Anspruch hat. Solange ein Wissenschaftler also eine Gegenleistung erbringt (z.B. Vortrag) und sich an die klinikinternen Genehmigungsprozesse hält, ist ihm rechtlich nichts vorzuwerfen. Dass diverse Nebentätigkeiten sein Urteilsvermögen möglicherweise beeinträchtigen, muss man ihm erst mal nachweisen können.
Ein nicht juristisches Regelwerk gegen Korruption ist das ärztliche Berufsrecht, deren Kontrolle den Angehörigen der Berufsgruppe selbst übertragen wurde (Landesärztekammern). Da beißt sich erfahrungsgemäß die Katze in den Schwanz.
Auch die Auswahl von Gutachtern wird meist von den Gerichten auf die Ärztekammern übertragen. Deren Schlichtungsstellen finanzieren sich zum Großteil über Berufshaftpflicht-Versicherungen, gegen die Patienten in der Regel klagen. Als Gutachter fungieren oft Uni-Professoren, die wiederum an der Spitze vieler Fachverbände zu finden sind. Versicherungen und Berufsgenossenschaften haben oft mit Gutachtern zu tun und bieten damit lukrative Nebeneinkommen, die einer engen Zusammenarbeit sicher nicht abträglich sind. Gutachter sind bislang noch nicht verpflichtet, ihre Interessenskonflikte offenzulegen. Über die Unabhängigkeit so mancher Gutachter kann mal also nur spekulieren.
Strafanzeigen gibt es meines Wissens bereits einige, sind aber individuell vom Fall abhängig. Damit eine Strafanzeige weiterverfolgt wird, muss zunächst ein Anfangsverdacht bestehen. Darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft.
Interessenskonflikte machen leider auch nicht vor der Justiz Halt. Auch da gibt es die kuriosesten Fälle. Mir ist z.B. schleierhaft, wie sich ein hochrangiger Jurist trotz nachweislicher Verbindungen zur beklagten Uniklinik selbst für unbefangen erklären und entsprechende Gesuche zurückweisen kann. In solchen Fällen kann sich wohl jeder ausmalen, wie die Chancen stehen.
Hausel schrieb:Wie kann man dann solche Sachen angehen...Eine Patentlösung dafür gibt es sicher nicht. Man kann wohl nur versuchen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und darauf hoffen, dass irgendwann ein Umdenken erfolgt.