04.02.2014, 13:03
Hallo Hausel,
m.M. das Problem ist, das es in eine Richtung gelenkt wurde in der man keine Chance mehr hat.
Denn im Grundsatz ist der Ansatz völlig fehl geleitet worden (ich unterstelle mal Unabsichtlichkeit bei Gericht obwohl meine Erfahrung beim LG Hannover ähnlich ist).
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob Jahre vorher Anhaltspunkte vorlagen ob man auf Borreliose hätte untersuchen müssen (da liegt der Hase im Pfeffer) und wenn ja, wie wahrscheinlich wäre ein reaktionspflichtiges Ergebnis heraus gekommen.
Auf diese zwei Punkte wäre es ganz entscheidend angekommen, denn wenn das so ist, dann hätte der Arzt beweisen müssen das es trotz einer zu dem (füheren) Zeitpunkt eingeleiteten Therapie trotzdem zu den Folgeschäden gekommen wäre - Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung.
Dabei ist es im rechtlichen Sinne völlig egal ob es chronische Borreliose gibt oder nicht.
LG Rosa
Ich lese das so aus den Kommentaren heraus, genau das wird ja bei mir auch versucht.
Operativ wurde bei mir angeblich ein sicherer Meniskusriss ohne Unfall oder Trauma versorgt. Ups, als der während der OP nicht zu finden war, solls dann eine PVNS (Wahrscheinlichkeit 1 zu 1 Mio) gewesen sein. Als es dann das nicht war, dann solls ein Knorpelschaden gewesen sein.....
Es war aber am Tag nach der OP schon eine floride Synovialitis bekannt - dieser Befund wurde weder weiter gegeben an nachbehandelnde Ärzte, noch behandelt. Was meinst Du woran die Gegenseite sich versucht aufzuhängen? Die versuchen immer wieder von dem pathologischen Befund abzulenken - der allerdings beweist, das es nichts anderes war als eine Infektion des Kniegelenkes.
m.M. das Problem ist, das es in eine Richtung gelenkt wurde in der man keine Chance mehr hat.
Denn im Grundsatz ist der Ansatz völlig fehl geleitet worden (ich unterstelle mal Unabsichtlichkeit bei Gericht obwohl meine Erfahrung beim LG Hannover ähnlich ist).
Die grundsätzliche Frage ist doch, ob Jahre vorher Anhaltspunkte vorlagen ob man auf Borreliose hätte untersuchen müssen (da liegt der Hase im Pfeffer) und wenn ja, wie wahrscheinlich wäre ein reaktionspflichtiges Ergebnis heraus gekommen.
Auf diese zwei Punkte wäre es ganz entscheidend angekommen, denn wenn das so ist, dann hätte der Arzt beweisen müssen das es trotz einer zu dem (füheren) Zeitpunkt eingeleiteten Therapie trotzdem zu den Folgeschäden gekommen wäre - Beweislastumkehr bei unterlassener Befunderhebung.
Dabei ist es im rechtlichen Sinne völlig egal ob es chronische Borreliose gibt oder nicht.
LG Rosa
Ich lese das so aus den Kommentaren heraus, genau das wird ja bei mir auch versucht.
Operativ wurde bei mir angeblich ein sicherer Meniskusriss ohne Unfall oder Trauma versorgt. Ups, als der während der OP nicht zu finden war, solls dann eine PVNS (Wahrscheinlichkeit 1 zu 1 Mio) gewesen sein. Als es dann das nicht war, dann solls ein Knorpelschaden gewesen sein.....
Es war aber am Tag nach der OP schon eine floride Synovialitis bekannt - dieser Befund wurde weder weiter gegeben an nachbehandelnde Ärzte, noch behandelt. Was meinst Du woran die Gegenseite sich versucht aufzuhängen? Die versuchen immer wieder von dem pathologischen Befund abzulenken - der allerdings beweist, das es nichts anderes war als eine Infektion des Kniegelenkes.