27.02.2014, 13:39
(27.02.2014, 13:00)neumaex schrieb: Meine Erfahrung sagt mir - es kann beides sein.
Hi..hi...das hast sehr trefflich ausgedrückt...
Selbst für einen Straftäter gilt nach-wie vor die Unschuldsvermutung bis hin zur Überführung und das Beweisen dessen,was ihm vorgeworfen wird.
Da ist es schon schwer erfassbar warum der\die Herr-Frau Borreliose so beschimpft wird...tse..tse....tse...- anfang -
... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...

