runge schrieb:Ich hätte auf jeden Fall Offen die unbefangenheit des Gutachters angesprochen und nach beweisen mit Kontoauszügen für seine unbefangenheit verlangt: "Das neue Recht erlegt nun den Gutachtern die Beweislast auf. 'Man darf dem Focus nicht alles glauben
Der Petitionsausschus des Bundestags hat zwar empfohlen, medizinische Gutachter in Gerichtsprozessen zu prüfen. Passiert ist allerdings nichts. Die Bundesregierung sieht wohl immer noch keine Veranlassung, etwas zu ändern.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...oetig.html
Zur Ablehnung von Gutachtern:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144