Borreliose und Neurasthenie: meine neuesten Erkenntnisse
Meine B. wurde 2008 (warscheinlich um mindestens 8-10 Jahre) verspätet festgestellt. Behandelt und war nach Standardmeinung ausgeheilt.
Von 2009-2010 war ich ca. 6 Monate krankgeschrieben mit der Diagnose Neurasthenie mit zwischenzeitlicher DD in der Rheumatologie ohne Ergebnis, aber Borreliose war es ja auch nicht mehr.
Nach der DD suchte ich mir dann einen Spezi, da völlig verzweifelt und kam für eine gewisse Zeit wieder auf die Beine und in den Arbeitsprozess. Leider nur ein paar Monate.
Darauf wurde ich erstmals mitte 2010 auf A69.8 (sonst. Spirochäten) AU geschrieben. Als ich dann eine Kostenübernahme zwecks Behandlung bei der KK beantragte, begannen diese meine Krankenzeiten/Blocksystem mehrmals zu ihren Gunsten zu überarbeiten und mit alten Krankenzeiten zusammenzufassen. (Es handelte sich somit letztendlich um den Block von 2009 bis Aussteuerung der KK auf A69.8) Ich bekam mehrere Bescheide immer mehr zu meinen Ungunsten. Widerspruch und Klage am SG folgte. Und in einem Schreiben des Gerichtes hieß es dann, das ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Neurasthenie und Spirochäteninfektionen bestehe. Und weiter schreibt der Richter, das vom Vorliegen einer B. ab 2008 auszugehen ist, da auch amtlich bestätigt und nach Sachlage besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Neurasthenie hiermit in einem ursächlichen Zusammenhang steht .... Er verweist auch weiter auf Wikipedia (Lyme-Borreliose), Spiegel-Online (Das tückische der LB von Hassler) und Aok-Info unter Wiki (Zur LB).
Also die Aussage ist, das die Neurasthenie durch die Infektion mit B. sehr wohl ursächlich zusammenhängt. Außerdem schreibt er weiter zur LB: " Hierbei sind sogar symptomfreie Latenz-Zeiten möglich, ohne das dies bedeutet, dass die Erreger eliminiert sein müssten....." usw.
Also ich habe nun in der Erörterung dazu nicht weiter "erörtert", da sich hiermit die KK festgenagelt hat, das die B. ursächlich am "Werk" ist. und diese Klage zurückgenommen. Wär ja finanziell eh alles verrechnet wurden und am Ende für mich nur ein "Lacher" übrig geblieben. Die Aussage ist doch viel mehr Wert für den weiteren Verlauf.... (Eigentor der KK?!), denn die Kostenübernahme ist noch nicht ausgestanden...
LG FreeNine
Meine B. wurde 2008 (warscheinlich um mindestens 8-10 Jahre) verspätet festgestellt. Behandelt und war nach Standardmeinung ausgeheilt.
Von 2009-2010 war ich ca. 6 Monate krankgeschrieben mit der Diagnose Neurasthenie mit zwischenzeitlicher DD in der Rheumatologie ohne Ergebnis, aber Borreliose war es ja auch nicht mehr.
Nach der DD suchte ich mir dann einen Spezi, da völlig verzweifelt und kam für eine gewisse Zeit wieder auf die Beine und in den Arbeitsprozess. Leider nur ein paar Monate.
Darauf wurde ich erstmals mitte 2010 auf A69.8 (sonst. Spirochäten) AU geschrieben. Als ich dann eine Kostenübernahme zwecks Behandlung bei der KK beantragte, begannen diese meine Krankenzeiten/Blocksystem mehrmals zu ihren Gunsten zu überarbeiten und mit alten Krankenzeiten zusammenzufassen. (Es handelte sich somit letztendlich um den Block von 2009 bis Aussteuerung der KK auf A69.8) Ich bekam mehrere Bescheide immer mehr zu meinen Ungunsten. Widerspruch und Klage am SG folgte. Und in einem Schreiben des Gerichtes hieß es dann, das ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Neurasthenie und Spirochäteninfektionen bestehe. Und weiter schreibt der Richter, das vom Vorliegen einer B. ab 2008 auszugehen ist, da auch amtlich bestätigt und nach Sachlage besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Neurasthenie hiermit in einem ursächlichen Zusammenhang steht .... Er verweist auch weiter auf Wikipedia (Lyme-Borreliose), Spiegel-Online (Das tückische der LB von Hassler) und Aok-Info unter Wiki (Zur LB).
Also die Aussage ist, das die Neurasthenie durch die Infektion mit B. sehr wohl ursächlich zusammenhängt. Außerdem schreibt er weiter zur LB: " Hierbei sind sogar symptomfreie Latenz-Zeiten möglich, ohne das dies bedeutet, dass die Erreger eliminiert sein müssten....." usw.
Also ich habe nun in der Erörterung dazu nicht weiter "erörtert", da sich hiermit die KK festgenagelt hat, das die B. ursächlich am "Werk" ist. und diese Klage zurückgenommen. Wär ja finanziell eh alles verrechnet wurden und am Ende für mich nur ein "Lacher" übrig geblieben. Die Aussage ist doch viel mehr Wert für den weiteren Verlauf.... (Eigentor der KK?!), denn die Kostenübernahme ist noch nicht ausgestanden...
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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