27.03.2014, 23:10
Es ist so ich hatte 2011 einen Zeckenbiss ohne anschliesende Wanderröte
im Oktober 2011 musste ich Sonntags zum Notdienst dort angekommen vorstellung beim Arzt verschreibung einer Salbe in dieser halben Stunde hatte sich mein Knie und mein allgemein Zustand so verschlechtert das ich direkt Stationär aufgenommen wurde
Anschliesend 10 Tage Krankenhausaufenthalt wegen Bursitis im Knie
nach Entlassung Vorstellung beim Hausarzt der suchte nach der Ursache der Bursitis und untersuchte auch auf borreliose da ich Landwirtschaft im Nebenerwerb betreibe dieser erste test verlief positiv
anschliesend da er keine große erfahrung mit Borreliose gemacht hat sagte er mir ich sollte mir einen termin bei einem borreliose erfahrenen Arzt holen
die behandlung würde er übernehmen falls erfoderlich
da ich wechselnde Gelenkschmerzen ( wegen denen ich bis heute in behandlung bei einem Schmerzterapeuten bin und täglich Schmerzmittel nehme ) und Muskelschmerzen die sich bei bewegung bessern ,Muskelzucken und Morgensteifigkeit habe wurde ein LTT Test angeordnet welcher positiv war
anschliesend erfolgte eine Ab über 8 wochen mit zwei weiteren LTT tests nach Ab der erste ca 14 tage grenzwertig der zweite negativ
Der Zeckenbiss wurde bei der BG gemeldet so das auch ein Gutachten gemacht wurde in diesem Gutachten wurde eine Borreliose abgelehnt muss vieleicht dabei sagen diesen Gutachter habe ich nie gesehen es wurde nach Aktenlage erstellt
Zeckenbisse habe ich immer wieder 2013 hatte ich einen mit Wanderröte welcher auch bei der BG gemeldet wurde
es wurde ein Gutachten erstellt vom selben Gutachter wobei in diesem Gutachten Borreliose als Berufskrankheit anerkannt wird aber keine weitere behandlung übernommen wird in diesem Gutachten wird geschrieben das Gelenkbeschwerden Arthralgien alleine keine Symptome einer lyme Borreliose sondern nur Arthritiden
was in dem ersten Gutachten steht kann ich nicht so genau sagen da dieses bei meinem Rechtsanwalt liegt da der Fall vor das Sozialgericht geht
bei diesem Zweiten Gutachten weiß ich auch nicht wirklich ob ich wiederspruch einlegen soll ?
wie ist das wenn eine Berufskrankheit einmal anerkannt wird ist sie dauerhaft anerkannt ?
Lieben Gruß
im Oktober 2011 musste ich Sonntags zum Notdienst dort angekommen vorstellung beim Arzt verschreibung einer Salbe in dieser halben Stunde hatte sich mein Knie und mein allgemein Zustand so verschlechtert das ich direkt Stationär aufgenommen wurde
Anschliesend 10 Tage Krankenhausaufenthalt wegen Bursitis im Knie
nach Entlassung Vorstellung beim Hausarzt der suchte nach der Ursache der Bursitis und untersuchte auch auf borreliose da ich Landwirtschaft im Nebenerwerb betreibe dieser erste test verlief positiv
anschliesend da er keine große erfahrung mit Borreliose gemacht hat sagte er mir ich sollte mir einen termin bei einem borreliose erfahrenen Arzt holen
die behandlung würde er übernehmen falls erfoderlich
da ich wechselnde Gelenkschmerzen ( wegen denen ich bis heute in behandlung bei einem Schmerzterapeuten bin und täglich Schmerzmittel nehme ) und Muskelschmerzen die sich bei bewegung bessern ,Muskelzucken und Morgensteifigkeit habe wurde ein LTT Test angeordnet welcher positiv war
anschliesend erfolgte eine Ab über 8 wochen mit zwei weiteren LTT tests nach Ab der erste ca 14 tage grenzwertig der zweite negativ
Der Zeckenbiss wurde bei der BG gemeldet so das auch ein Gutachten gemacht wurde in diesem Gutachten wurde eine Borreliose abgelehnt muss vieleicht dabei sagen diesen Gutachter habe ich nie gesehen es wurde nach Aktenlage erstellt
Zeckenbisse habe ich immer wieder 2013 hatte ich einen mit Wanderröte welcher auch bei der BG gemeldet wurde
es wurde ein Gutachten erstellt vom selben Gutachter wobei in diesem Gutachten Borreliose als Berufskrankheit anerkannt wird aber keine weitere behandlung übernommen wird in diesem Gutachten wird geschrieben das Gelenkbeschwerden Arthralgien alleine keine Symptome einer lyme Borreliose sondern nur Arthritiden
was in dem ersten Gutachten steht kann ich nicht so genau sagen da dieses bei meinem Rechtsanwalt liegt da der Fall vor das Sozialgericht geht
bei diesem Zweiten Gutachten weiß ich auch nicht wirklich ob ich wiederspruch einlegen soll ?
wie ist das wenn eine Berufskrankheit einmal anerkannt wird ist sie dauerhaft anerkannt ?
Lieben Gruß