15.05.2014, 17:53
Hallo Ihr lieben,
das Urteil ist jetzt da und wir werden vors OLG gehen. Wenn ich das etwas gesammelt habe und zusammen fassen kann, dann stelle ich ein paar Dinge ein.
Als erstes mal - die Borreliose steht als gesicherte Diagnose ab 2010 mit Lymearthritis, selbst im Haftungsverfahren!
Ebenso Befunderhebungsmägel u.s.w. aber das spiele überhaupt keine Rolle, da wir keinen Nachweis zur Ursache des Gelenkergusses und der Entzündung führen könnten. Nee, wir können aber nachweisen, was es alles nicht war und auf jeden Fall kein Gelenkbinnenschaden, der angeblich operativ behandelt wurde und sich dann als Entzündung herausstellte. Da muss man natürlich nicht weiter abklären und kann den Patienten noch unwissender als vorher mit nem entzündeten Knie wieder nach Hause schicken - das mit der Bemerkung, das man immer nur wieder operieren kann....
Keine Anamnese erhoben oder dokumentiert - aber es wird uns zur Last gelegt, das kein Zeckenstich dokumentiert wurde / ja wie denn wenn nicht danach gefragt wurde und wir das zu dem Zeitpunkt noch überhaupt nie in den Zusammenhang gebracht hätten u.s.w.
Fehlende Aufklärung zur Diagnose, zum Verlauf u.s.w. wurde mal eben unter den Tisch gekehrt, da gehört das für nen unbequemen Kläger ja auch hin...
Landei, wenn Du magst kannst was dazu schreiben, meine andere Adresse ist abgeschmiert. Ich melde mich per PN wenn ich nen neuen Rechner habe, dieser ist Uralt und da spiele ich nichts mehr drauf, ausser Explorer.
LG Rosa
das Urteil ist jetzt da und wir werden vors OLG gehen. Wenn ich das etwas gesammelt habe und zusammen fassen kann, dann stelle ich ein paar Dinge ein.
Als erstes mal - die Borreliose steht als gesicherte Diagnose ab 2010 mit Lymearthritis, selbst im Haftungsverfahren!
Ebenso Befunderhebungsmägel u.s.w. aber das spiele überhaupt keine Rolle, da wir keinen Nachweis zur Ursache des Gelenkergusses und der Entzündung führen könnten. Nee, wir können aber nachweisen, was es alles nicht war und auf jeden Fall kein Gelenkbinnenschaden, der angeblich operativ behandelt wurde und sich dann als Entzündung herausstellte. Da muss man natürlich nicht weiter abklären und kann den Patienten noch unwissender als vorher mit nem entzündeten Knie wieder nach Hause schicken - das mit der Bemerkung, das man immer nur wieder operieren kann....
Keine Anamnese erhoben oder dokumentiert - aber es wird uns zur Last gelegt, das kein Zeckenstich dokumentiert wurde / ja wie denn wenn nicht danach gefragt wurde und wir das zu dem Zeitpunkt noch überhaupt nie in den Zusammenhang gebracht hätten u.s.w.
Fehlende Aufklärung zur Diagnose, zum Verlauf u.s.w. wurde mal eben unter den Tisch gekehrt, da gehört das für nen unbequemen Kläger ja auch hin...
Landei, wenn Du magst kannst was dazu schreiben, meine andere Adresse ist abgeschmiert. Ich melde mich per PN wenn ich nen neuen Rechner habe, dieser ist Uralt und da spiele ich nichts mehr drauf, ausser Explorer.
LG Rosa