Hallo Annette,
eigentlich haben wir die finanziellen Mittel auch nicht. Aber nunmehr habe ich mehr Hoffnung für die Klage gegen die Unfallversicherung. Da es eindeutig im Urteil festgehalten wurde, das ab 2010 eine Borreliose nachgewiesen wurde.
Das Urteil sieht genauso aus, wie es angekündigt wurde. Alles gedreht und gegen geltende Rechtsprechung so zurecht gelegt, das es für die Richter passt.
Also die Ursache des Gelenkergusses wäre nicht klärbar. Eine Synovialitis wurde nachgewiesen und Pathologen schreiben in jeden Befund, das eine floride Synovialitis festgestellt wird. Das wäre immer so
Auch wird gesagt, das es ja auch Rheuma, Yersinien u.s.w. gewesen sein könnten - Borreliose ist ja erst später nachgewiesen. Also bestand überhaupt kein Anlass irgendwelche Untersuchungen oder Behandlungen vorzunehmen. Der trübe Ausfluss kann ja auch Spüllösung gewesen sein ..... und und und.....
Also da eine Einwilligungserklärung unterschrieben wurde, muss der Arzt auch nicht nachweisen das er eine Diagnose-, Verlaufs- und OP-Aufklärung gemacht hat, wenn wir vortragen das keine Aufklärung erfolgt ist dann kann das ja nicht stimmen, obwohl selbst auf der Einwilligungserklärung weder eine Diagnose noch der Inhalt des geplanten Eingriffes stehen.
Es steht mehrfach drinnen, das keine Anamnese erhoben wurde, auch das ist völlig unrelevant.
Im Prinzip hat man gegen sämtlich geltendes Recht entschieden und das ist der Grund, warum wir vors OLG gehen werden.
Liebe Grüße, Rosa
Ach ja, der Streitwert wurde dann geschätzt und durch die Richter auf das ca. 2,5 Fache deines Streitwertes gesetzt, wie es auch angekündigt wurde damit wir ja nicht noch Berufung einlegen werden.
eigentlich haben wir die finanziellen Mittel auch nicht. Aber nunmehr habe ich mehr Hoffnung für die Klage gegen die Unfallversicherung. Da es eindeutig im Urteil festgehalten wurde, das ab 2010 eine Borreliose nachgewiesen wurde.
Das Urteil sieht genauso aus, wie es angekündigt wurde. Alles gedreht und gegen geltende Rechtsprechung so zurecht gelegt, das es für die Richter passt.
Also die Ursache des Gelenkergusses wäre nicht klärbar. Eine Synovialitis wurde nachgewiesen und Pathologen schreiben in jeden Befund, das eine floride Synovialitis festgestellt wird. Das wäre immer so

Auch wird gesagt, das es ja auch Rheuma, Yersinien u.s.w. gewesen sein könnten - Borreliose ist ja erst später nachgewiesen. Also bestand überhaupt kein Anlass irgendwelche Untersuchungen oder Behandlungen vorzunehmen. Der trübe Ausfluss kann ja auch Spüllösung gewesen sein ..... und und und.....
Also da eine Einwilligungserklärung unterschrieben wurde, muss der Arzt auch nicht nachweisen das er eine Diagnose-, Verlaufs- und OP-Aufklärung gemacht hat, wenn wir vortragen das keine Aufklärung erfolgt ist dann kann das ja nicht stimmen, obwohl selbst auf der Einwilligungserklärung weder eine Diagnose noch der Inhalt des geplanten Eingriffes stehen.
Es steht mehrfach drinnen, das keine Anamnese erhoben wurde, auch das ist völlig unrelevant.
Im Prinzip hat man gegen sämtlich geltendes Recht entschieden und das ist der Grund, warum wir vors OLG gehen werden.
Liebe Grüße, Rosa
Ach ja, der Streitwert wurde dann geschätzt und durch die Richter auf das ca. 2,5 Fache deines Streitwertes gesetzt, wie es auch angekündigt wurde damit wir ja nicht noch Berufung einlegen werden.