18.05.2014, 17:01
Hallo,
Annette meine Frau) hat mich gebeten, zu der Sache mit dem Fotorecht kurz etwas zu schreiben, da ich mich schon recht intensiv mit der Materie beschäftigt habe....
Im Prinzip muß ich mir, bevor ich ein Foto von einem Menschen mache, erst recht aber vor einer Veröffentlichung vorab dessen Zustimmung holen. Im Prinzip reicht mündlich, um späterem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ist eine schriftliche Zustimmung im Zweifelsfall zu empfehlen. (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html)
Eine andere Situation liegt vor, wenn Menschen z.B. nur als "Beiwerk" durch's Bild laufen, oder wenn ich eine öffentliche Ansammlung fotografiere. (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html)
Soweit ich mich erinnere müssen das nach gängier Rechtssprechung mindestens 5 Personen sein, bei denen keine unfreiwillig fotorafierte im Vordergrund stehen darf.
Wie im deutschen Recht üblich ist das Alles weder sonderlich praktikabel noch eindeutig. Solange keiner seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, wird es keinen Ärger geben, im Zweifelsfall riskiert man eine Abmahnung, und weiteren Ärger... Das interessiert aber viele Handy-Knipser überhaupt nicht...
Zu dieser Thematik gibt es im Netz zahlreiche Artikel von Anwälten. (Ich betreibe die Fotografie nur hobbymäßig und bin kein Jurist.)
Holger
Annette meine Frau) hat mich gebeten, zu der Sache mit dem Fotorecht kurz etwas zu schreiben, da ich mich schon recht intensiv mit der Materie beschäftigt habe....
Im Prinzip muß ich mir, bevor ich ein Foto von einem Menschen mache, erst recht aber vor einer Veröffentlichung vorab dessen Zustimmung holen. Im Prinzip reicht mündlich, um späterem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, ist eine schriftliche Zustimmung im Zweifelsfall zu empfehlen. (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html)
Eine andere Situation liegt vor, wenn Menschen z.B. nur als "Beiwerk" durch's Bild laufen, oder wenn ich eine öffentliche Ansammlung fotografiere. (http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html)
Soweit ich mich erinnere müssen das nach gängier Rechtssprechung mindestens 5 Personen sein, bei denen keine unfreiwillig fotorafierte im Vordergrund stehen darf.
Wie im deutschen Recht üblich ist das Alles weder sonderlich praktikabel noch eindeutig. Solange keiner seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, wird es keinen Ärger geben, im Zweifelsfall riskiert man eine Abmahnung, und weiteren Ärger... Das interessiert aber viele Handy-Knipser überhaupt nicht...
Zu dieser Thematik gibt es im Netz zahlreiche Artikel von Anwälten. (Ich betreibe die Fotografie nur hobbymäßig und bin kein Jurist.)
Holger

