Hallo Extremcouching,
was die Krankenkasse Dir mitteilt ist richtig. Wenn Du durchgäng wegen der selben Krankheit (wichtig) AU bist, dann bekommst Du nach den 6 Wochen einen Auszahlschein der KK zugesendet.
Du solltest aber, bis dieser vorliegt, die Krankschreibung mit den normalen Krankenscheinen verlängern lassen.
Kannst Du dann mit dran heften.
Diesen Auszahlschein solltest Du einmal im Monat ausfüllen lassen (möglichst immer gleichmäßig) und schickst den dann an die KK (Kopie für Dich nicht vergessen). Darauf hin wird das Krankengeld bezahlt. Die Bescheinigungen für den AG entfallen dann.
LG Rosa
was die Krankenkasse Dir mitteilt ist richtig. Wenn Du durchgäng wegen der selben Krankheit (wichtig) AU bist, dann bekommst Du nach den 6 Wochen einen Auszahlschein der KK zugesendet.
Du solltest aber, bis dieser vorliegt, die Krankschreibung mit den normalen Krankenscheinen verlängern lassen.
Kannst Du dann mit dran heften.
Diesen Auszahlschein solltest Du einmal im Monat ausfüllen lassen (möglichst immer gleichmäßig) und schickst den dann an die KK (Kopie für Dich nicht vergessen). Darauf hin wird das Krankengeld bezahlt. Die Bescheinigungen für den AG entfallen dann.
LG Rosa