PS:
Es lies mir keine Ruhe und ich habe nochmal nachgefragt und gesucht:
In dem Zeitraum der 6 Wochen, wo der Arbeitgeber zahlt, gilt das Entgeldfortzahlungsgesetz!
Siehe hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile
Auf Seite 16 ist die Situation von Mehrfacherkrankungen erklärt!!!
LG FreeNine
PS. Da da Arbeitgeber die Krankheits-Diagnose nicht kennt laut Krankenschein, muss er ja bei der Krankenkasse bei mehreren Krankenscheinen nachfragen, ob es sich um eine oder mehrere Krankeiten/Diagnosen handelt und die KK gibt dann eine Rückinfo, womit der AG weis, ob alte Diagnosen zusammengezählt werden oder nicht und ob er seiner Pflicht der 6 Wochen Zahlung nachgekommen oder schon darüber ist, das würde dann letztendlich mit der Krankenkasse verrechnet werden!
Es lies mir keine Ruhe und ich habe nochmal nachgefragt und gesucht:
In dem Zeitraum der 6 Wochen, wo der Arbeitgeber zahlt, gilt das Entgeldfortzahlungsgesetz!
Siehe hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/...cationFile
Auf Seite 16 ist die Situation von Mehrfacherkrankungen erklärt!!!
LG FreeNine
PS. Da da Arbeitgeber die Krankheits-Diagnose nicht kennt laut Krankenschein, muss er ja bei der Krankenkasse bei mehreren Krankenscheinen nachfragen, ob es sich um eine oder mehrere Krankeiten/Diagnosen handelt und die KK gibt dann eine Rückinfo, womit der AG weis, ob alte Diagnosen zusammengezählt werden oder nicht und ob er seiner Pflicht der 6 Wochen Zahlung nachgekommen oder schon darüber ist, das würde dann letztendlich mit der Krankenkasse verrechnet werden!
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!