Hallo Zwerg,
mal ein Tip, die Klage sollte in die Richtung und das einzig und allein des Befunderhebungsmangels gehen.
Der Elisa und Blot hätten eigentlich dort in der Klinik sofort gemacht werden müssen, da die Differenz zum Liquor zeigt, ob es sich um eine Neuroborreliose handelt oder um eine "normale" Borreliose.
Hinweise hierauf (Neuro) sind auf jeden Fall durch den Liquortest und das MRT vorhanden.
Das stellt einen reaktionspflichtigen Befund da und da Du hierüber nicht informiert wurdest, würde das auch einen Aufklärungsfehler beinhalten.
Wenn dieser Befund auch nicht an Deinen Hausarzt weiter gegeben wurde mit dem Hinweis das dieser unbedingt den Elisa und Blot machen sollte, dann kann eventuell noch ein Organisationsfehler dazu kommen.
Die Gutachter werden auf eine "Seronarbe" gehen - hier solltest Du unbedingt darauf achten, das Du die klinischen Symptome hattest (dokumentiert) und nichts darauf hingewiesen hat, das eine behandlungsbedürftige Borreliose nicht vorgelegen hat.
Eine Seronarbe wäre nur zu vermuten, wenn keine klinischen Symptome vorgelegen hätten.
LG Rosa
Ps.: erwarte von der Ärztekammer nichts, bei mir wurde sogar eine akute Gelenkentzündung mit allen klinischen Merkmalen einer Gelenkinfektion (Lymearthritis) ohne jeglichen Anhaltspunkt für degenerative Veränderungen weg gegutachtet und sind jetzt vorm OLG.
mal ein Tip, die Klage sollte in die Richtung und das einzig und allein des Befunderhebungsmangels gehen.
Der Elisa und Blot hätten eigentlich dort in der Klinik sofort gemacht werden müssen, da die Differenz zum Liquor zeigt, ob es sich um eine Neuroborreliose handelt oder um eine "normale" Borreliose.
Hinweise hierauf (Neuro) sind auf jeden Fall durch den Liquortest und das MRT vorhanden.
Das stellt einen reaktionspflichtigen Befund da und da Du hierüber nicht informiert wurdest, würde das auch einen Aufklärungsfehler beinhalten.
Wenn dieser Befund auch nicht an Deinen Hausarzt weiter gegeben wurde mit dem Hinweis das dieser unbedingt den Elisa und Blot machen sollte, dann kann eventuell noch ein Organisationsfehler dazu kommen.
Die Gutachter werden auf eine "Seronarbe" gehen - hier solltest Du unbedingt darauf achten, das Du die klinischen Symptome hattest (dokumentiert) und nichts darauf hingewiesen hat, das eine behandlungsbedürftige Borreliose nicht vorgelegen hat.
Eine Seronarbe wäre nur zu vermuten, wenn keine klinischen Symptome vorgelegen hätten.
LG Rosa
Ps.: erwarte von der Ärztekammer nichts, bei mir wurde sogar eine akute Gelenkentzündung mit allen klinischen Merkmalen einer Gelenkinfektion (Lymearthritis) ohne jeglichen Anhaltspunkt für degenerative Veränderungen weg gegutachtet und sind jetzt vorm OLG.