22.06.2014, 21:34
Hallo FreeNine,
er hat mehrere Vorteile neben dem was Oolong schon geschrieben hat.
Bekommst Du auf Grund der Schädigungen einen GdB von 50, dann ist das eine anerkannte Schwerbehinderung.
Verbesserter Kündigungsschutz. Bekommst du GdB 30 o- 40, dann kannst Du einen Gleichstellungsantrag machen.
D.H. wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund Deiner Krankheit in besonderer Gefahr ist, dann hast Du die gleichen Vorteile wie ein Schwerbehinderter.
Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile (Freibetrag für Behinderung) und das dürfte sich auch beim ALG II bemerkbar machen.
Es gibt da noch eine Vielzahl, wenn Du das G bekommst, dann halbe Kfz-Steuer u.s.w.
LG Rosa
er hat mehrere Vorteile neben dem was Oolong schon geschrieben hat.
Bekommst Du auf Grund der Schädigungen einen GdB von 50, dann ist das eine anerkannte Schwerbehinderung.
Verbesserter Kündigungsschutz. Bekommst du GdB 30 o- 40, dann kannst Du einen Gleichstellungsantrag machen.
D.H. wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund Deiner Krankheit in besonderer Gefahr ist, dann hast Du die gleichen Vorteile wie ein Schwerbehinderter.
Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile (Freibetrag für Behinderung) und das dürfte sich auch beim ALG II bemerkbar machen.
Es gibt da noch eine Vielzahl, wenn Du das G bekommst, dann halbe Kfz-Steuer u.s.w.
LG Rosa