Hallo FreeNine!
Nö! Vorteile bringt der SBA nicht, sondern es handelt sich um Nachteilsausgleiche. Das mag wie eine Wortspielerei wirken, ist es aber nicht. Er dient zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Man hat als Mensch mit einer Behinderung viele Nachteile, Kosten, die bei nicht behinderten Menschen nicht anfallen und die werden durch den SBA wenigstens etwas ausgeglichen, es ist ohnehin lächerlich wenig.
Zum Schwerbehindertenausweis und dessen Nachteilsausgleichen:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634
Das
muss abgeändert werden (kann ich selber im Ursprungsbeitrag nicht mehr ändern), da das Gesetz wegen des neuen SBA im Scheckkartenformat geändert wurde und das nicht mehr drin steht, man kann aber trotzdem noch eine rückwirkende Anerkennung beantragen.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....00#1754000
Aber wenn es Dir steuerlich nichts bringt, reicht ab Antragsstellung.
Jein. Den Steuerfreibetrag gibt es erst ab GdB 50, bei 30 oder 40 nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
(2) Die Pauschbeträge erhalten
1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Naja, so viel ist es dann auch nicht.
Ich habe GdB 50, kämpfe gerade im Berufungsverfahren um das G und einen höheren GdB, weil ich die 50 ausschließlich wegen "seelischem Leiden" bekommen habe, damals 2008 rückwirkend an 2002, die Borreliose und deren Folgen kamen erst 2006 hinzu und wurden im Erstantrag gar nicht berücksichtigt. Ich habe hier im Unterforum einen Thread dazu.
Nein, ein GdB ist für die Rente nicht relevant und umgekehrt ist es genauso. Rechtlich ist das eine völlig unabhängig vom anderen. Es kommt auf die Art der Behinderung an, so kann ein Mensch im Rollstuhl GdB 100, H, B , G und aG haben und trotzdem voll arbeiten, z.B. im Bürojob.
Wenn man das G hat, kann man gegen Erwerb einer Wertmarke für 72 € im Jahr kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel nutzen, deutschlandweit, bei der Bahn aber nur Nahverkehrszüge, nicht IC, ICE, EC.
Alternativ beim G halbe KFZ-Steuerermäßigung.
Eine kompakte Übersicht zu den Nachteilsausgleichen:
GdB:
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-...ausgl4.pdf
Merkzeichen:
http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf
Liebe Grüße
Annette
Zitat:er hat mehrere Vorteile
Nö! Vorteile bringt der SBA nicht, sondern es handelt sich um Nachteilsausgleiche. Das mag wie eine Wortspielerei wirken, ist es aber nicht. Er dient zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Man hat als Mensch mit einer Behinderung viele Nachteile, Kosten, die bei nicht behinderten Menschen nicht anfallen und die werden durch den SBA wenigstens etwas ausgeglichen, es ist ohnehin lächerlich wenig.
Zum Schwerbehindertenausweis und dessen Nachteilsausgleichen:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634
Das
Zitat:Ich beantrage die Anerkennung der Behinderung entsprechend § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung rückwirkend ab....., um die steuerlichen Nachteilsausgleiche geltend machen zu können.
muss abgeändert werden (kann ich selber im Ursprungsbeitrag nicht mehr ändern), da das Gesetz wegen des neuen SBA im Scheckkartenformat geändert wurde und das nicht mehr drin steht, man kann aber trotzdem noch eine rückwirkende Anerkennung beantragen.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....00#1754000
Aber wenn es Dir steuerlich nichts bringt, reicht ab Antragsstellung.
Zitat:Ab eine GdB von 40 hast Du auch Steuervorteile
Jein. Den Steuerfreibetrag gibt es erst ab GdB 50, bei 30 oder 40 nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html
(2) Die Pauschbeträge erhalten
1. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf mindestens 50 festgestellt ist;
2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens auf 25 festgestellt ist, wenn
a) dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, und zwar auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder der Anspruch auf die Bezüge durch Zahlung eines Kapitals abgefunden worden ist, oder
b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
Zitat:Es gibt da noch eine Vielzahl, wenn Du das G bekommst, dann halbe Kfz-Steuer u.s.w.
Naja, so viel ist es dann auch nicht.
Ich habe GdB 50, kämpfe gerade im Berufungsverfahren um das G und einen höheren GdB, weil ich die 50 ausschließlich wegen "seelischem Leiden" bekommen habe, damals 2008 rückwirkend an 2002, die Borreliose und deren Folgen kamen erst 2006 hinzu und wurden im Erstantrag gar nicht berücksichtigt. Ich habe hier im Unterforum einen Thread dazu.
Zitat:Zitat:Bringt mir der GdB etwas "positives" bei der Beantragung der EU-Rente?Hier würde ich meinen, ja, auf alle Fälle
(Mein EU-Renten-Antrag wurde abgelehnt und läuft nun als Klage vorm SG)
Könnt ihr mir ggf. noch ein paar persönliche Tipps dazu geben. Also mit GdB habe ich mich in meinem Fall bisher nur sehr wenig befasst.
Nein, ein GdB ist für die Rente nicht relevant und umgekehrt ist es genauso. Rechtlich ist das eine völlig unabhängig vom anderen. Es kommt auf die Art der Behinderung an, so kann ein Mensch im Rollstuhl GdB 100, H, B , G und aG haben und trotzdem voll arbeiten, z.B. im Bürojob.
Zitat:Ev. wäre noch zu bedenken, daß da Fahrscheine billiger sein müßten, falls du den öff. Personenverkehr nutzt.
Wenn man das G hat, kann man gegen Erwerb einer Wertmarke für 72 € im Jahr kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel nutzen, deutschlandweit, bei der Bahn aber nur Nahverkehrszüge, nicht IC, ICE, EC.
Alternativ beim G halbe KFZ-Steuerermäßigung.
Eine kompakte Übersicht zu den Nachteilsausgleichen:
GdB:
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-...ausgl4.pdf
Merkzeichen:
http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
Mitglied bei www.onlyme-aktion.org