23.06.2014, 21:21
Hallo Zwerg,
auf jeden Fall war das ein reaktionspflichtiger Befund. Dahingehend hat der BGH eindeutige Urteile gefällt.
Wenn die ganze Materie aber so einfach wäre, das man sich auf BGH Urteile berufen könnte, dann wären wir bestimmt nicht vor dem OLG gelandet.
Es wird dermaßen viel gedreht und gerade bei Borreliose ist das sowas von schwer.
Mal ein Beispiel, bei mir ist sogar gerichtlich anerkannt das ab 2010 eine Borreliose als nachgewiesen gilt, der Gutachter schreibt das der Gelenkerguss ein Jahr zuvor als nicht geklärt besteht. Es fehlen Anamnese, Aufklärung u.s.w.
Operiert wurde angeblich ein Meniskusriss, der aber nicht da war. Im Gutachten steht, das das auf Grund einiger Anhaltspunkte hätte abgeklärt werden müssen.
In der mündlichen Verhandlung widerruft der Gutachter das und behauptet, das man auch abwarten konnte, obwohl die Ursache nicht abgeklärt wurde. Denn bei 10 % der Fälle könnte man eh keine Ursache ermitteln, auch wäre es 2009 ganz im Gegensatz zu 2010 noch überhaupt nicht möglich gewesen eine Borreliose nachzuweisen und überhaupt hätte eine Behandlung zu diesem Zeitpunkt ja garnichtsmehr gebracht, denn wenns Borreliose gewesen wäre, dann wäre es im Endstadium und da weiß man überhaupt nicht ob und mit welchen Antibiotika wie lange behandelt werden müßte.
Da fragt man sich doch so einiges und ein unabhängiger Gutachter (ebenfalls aus der gleichen Fachrichtung) meint nur anhand des OP Berichtes - totaler Schwachsinn. Es ist zwar selten, aber sehr eindeutig und es hätte sofort nach der OP so einiges erfolgen müssen.
Sei Dir im Klaren, das es sehr schwer wird.
LG Rosa
auf jeden Fall war das ein reaktionspflichtiger Befund. Dahingehend hat der BGH eindeutige Urteile gefällt.
Wenn die ganze Materie aber so einfach wäre, das man sich auf BGH Urteile berufen könnte, dann wären wir bestimmt nicht vor dem OLG gelandet.
Es wird dermaßen viel gedreht und gerade bei Borreliose ist das sowas von schwer.
Mal ein Beispiel, bei mir ist sogar gerichtlich anerkannt das ab 2010 eine Borreliose als nachgewiesen gilt, der Gutachter schreibt das der Gelenkerguss ein Jahr zuvor als nicht geklärt besteht. Es fehlen Anamnese, Aufklärung u.s.w.
Operiert wurde angeblich ein Meniskusriss, der aber nicht da war. Im Gutachten steht, das das auf Grund einiger Anhaltspunkte hätte abgeklärt werden müssen.
In der mündlichen Verhandlung widerruft der Gutachter das und behauptet, das man auch abwarten konnte, obwohl die Ursache nicht abgeklärt wurde. Denn bei 10 % der Fälle könnte man eh keine Ursache ermitteln, auch wäre es 2009 ganz im Gegensatz zu 2010 noch überhaupt nicht möglich gewesen eine Borreliose nachzuweisen und überhaupt hätte eine Behandlung zu diesem Zeitpunkt ja garnichtsmehr gebracht, denn wenns Borreliose gewesen wäre, dann wäre es im Endstadium und da weiß man überhaupt nicht ob und mit welchen Antibiotika wie lange behandelt werden müßte.
Da fragt man sich doch so einiges und ein unabhängiger Gutachter (ebenfalls aus der gleichen Fachrichtung) meint nur anhand des OP Berichtes - totaler Schwachsinn. Es ist zwar selten, aber sehr eindeutig und es hätte sofort nach der OP so einiges erfolgen müssen.
Sei Dir im Klaren, das es sehr schwer wird.
LG Rosa