Hallo Petra,
es ist ja auch kein Vorwurf, nur das was ich selber erlebt habe und noch mitten drinnen bin.
Ich mußte meine Selbstständigkeit auch aufgeben, da ich während des Erziehungsjahres unseres kleinen süssen Nachzüglers erkrankte.
Genau das ist ein Irrtum, es wird nach den Maßstäben gemessen, die zum Zeitpunkt der vermuteten Fehlbehandlung bekannt waren.
Das ich es ähnlich sehe wie Du, hatte ich Dir geschrieben.
Das Problem sind nicht die Fakten, sondern wieder die Ärzte die die Gutachten schreiben, dann eventuell mündlich noch einige Fakten widerrufen und das was vor Gericht dann so abgehen kann.
Bsp.: bei mir wurde behauptet, das man 2009 eine Borreliose Labortechnisch noch gar nicht diagnostizieren konnte, was dann 2010 aber völlig anders war. Das bei einer Lymearthritis mit massiven Gelenkerguss u.s.w. und der seit 2002 bestehenden Meldepflicht für Lymearthritis bei uns.
LG Rosa
es ist ja auch kein Vorwurf, nur das was ich selber erlebt habe und noch mitten drinnen bin.
Ich mußte meine Selbstständigkeit auch aufgeben, da ich während des Erziehungsjahres unseres kleinen süssen Nachzüglers erkrankte.
Zitat:Ich hätte auch schon früher klagen können aber ich habe gewartet bis die Erkenntnisse besser wurden.
Genau das ist ein Irrtum, es wird nach den Maßstäben gemessen, die zum Zeitpunkt der vermuteten Fehlbehandlung bekannt waren.
Das ich es ähnlich sehe wie Du, hatte ich Dir geschrieben.
Das Problem sind nicht die Fakten, sondern wieder die Ärzte die die Gutachten schreiben, dann eventuell mündlich noch einige Fakten widerrufen und das was vor Gericht dann so abgehen kann.
Bsp.: bei mir wurde behauptet, das man 2009 eine Borreliose Labortechnisch noch gar nicht diagnostizieren konnte, was dann 2010 aber völlig anders war. Das bei einer Lymearthritis mit massiven Gelenkerguss u.s.w. und der seit 2002 bestehenden Meldepflicht für Lymearthritis bei uns.
LG Rosa