30.06.2014, 17:10
Danke Rosa45
So das zweite Gutachten wird jetzt von der Ärztekammer in Auftrag gegeben.
Fragestellung zum Gutachter:
1 .Wie ist die vom Antragsgegner durchgeführte Labordiagnostk sowie die Interpretation der Untersuchungsergebnisse zu bewerten?
2. Belegen die Ergebnisse der Labordiagnostik zusammen mit dem klinischen Bild der Antragstellerin das Vorliegen einer Neuroborreliose?
3. Ist es dem Antragsgegner als fehlerhaft vorzuwerfen,dass Vorliegen einer Neuroborreliose ausgeschlossen zu haben?
4. Bestehen Anhalte für einen ärztlichen Behandlungsfehler? Dieser ist dann gegeben,wenn der Arzt durch Handeln oder Unterlassen die in seinem Tätigkeitsbereich erforderliche Sorgfalt auser Acht gelassen hat. Es ist darauf abzustellen, was unter den vorliegenden Verhältnissen des Einzelfalles von einen gewissen- haften und sorgfältigen Arzt seiner Fachrichtung allgemein zu verlangen ist.(bitte begründen)
5. Ist der gegebenenfalls festgestellte Behandlungsfehler nach Ihrer
Überzeugung ursächlich für einen Gesundheitsschaden;ggf.worin besteht dieser?
Dies wird wieder an einen Gutachter nach München geschickt. Ich habe noch 7 Tage Zeit um noch Fragen für Gutachter zu erstellen. Gruß Petra
So das zweite Gutachten wird jetzt von der Ärztekammer in Auftrag gegeben.
Fragestellung zum Gutachter:
1 .Wie ist die vom Antragsgegner durchgeführte Labordiagnostk sowie die Interpretation der Untersuchungsergebnisse zu bewerten?
2. Belegen die Ergebnisse der Labordiagnostik zusammen mit dem klinischen Bild der Antragstellerin das Vorliegen einer Neuroborreliose?
3. Ist es dem Antragsgegner als fehlerhaft vorzuwerfen,dass Vorliegen einer Neuroborreliose ausgeschlossen zu haben?
4. Bestehen Anhalte für einen ärztlichen Behandlungsfehler? Dieser ist dann gegeben,wenn der Arzt durch Handeln oder Unterlassen die in seinem Tätigkeitsbereich erforderliche Sorgfalt auser Acht gelassen hat. Es ist darauf abzustellen, was unter den vorliegenden Verhältnissen des Einzelfalles von einen gewissen- haften und sorgfältigen Arzt seiner Fachrichtung allgemein zu verlangen ist.(bitte begründen)
5. Ist der gegebenenfalls festgestellte Behandlungsfehler nach Ihrer
Überzeugung ursächlich für einen Gesundheitsschaden;ggf.worin besteht dieser?
Dies wird wieder an einen Gutachter nach München geschickt. Ich habe noch 7 Tage Zeit um noch Fragen für Gutachter zu erstellen. Gruß Petra