02.07.2014, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2014, 08:48 von lI Moderator Il.)
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Ich versuche mal einen zeitlichen Verlauf darzustellen:
2003 ambulante Prsychotherapie
Ansgstörung und Panikattacken
Sep2011- Jan2012 stationärer Auffenthalt psychosomatische Klinik (4Monate)
Narzisstische persönlichkeitsstörung
Somatoforme Schmerzstörung
Depression mittelgradig
2012 psychiatrische Tagesklinik
Rentenantrag sep2012
Februar2013-märz2013 neurologische Reha
Borreliose/ chlamydia pneum
März2013 rente abgelehnt mit der Begründung es müsse eine Reha gemacht werden.
Mai2014 Bescheid über die Bewilligung der Reha
Juni2014-juli2014 psychosomatische Reha
Schlussdiagnosen offen...
Arbeitsunfähig seit 2011 von allen Kliniken und Ärzten bestätigt.
Da ich bereits gegen die erste Ablehnung Einspruch eingelegt habt, wird es dann wohl vorm Sozialgericht enden, ja.
Interessant finde ich aber, dass vom Zeitpunkt der Ablehnung (März2013) mit der Begründung ich solle eine psychosomatische Reha machen bis zum Zeitpunkt der Rehaeinberufung im Mai 2014 14 Monate verstrichen sind. In der Zeit hat man mich aber weitere Befunde und Einschätzungen von behandelnden Ärzten einholen lassen, welche man jetzt zum rehaantritt erstmal hat ruhen lassen. Das war doch nur um Zeit zu gewinnen. So nach dem Motto:"irgendwann kann der das finanziell eh nicht mehr durchhalten"
Das ist doch alles Masche.
Ich versuche mal einen zeitlichen Verlauf darzustellen:
2003 ambulante Prsychotherapie
Ansgstörung und Panikattacken
Sep2011- Jan2012 stationärer Auffenthalt psychosomatische Klinik (4Monate)
Narzisstische persönlichkeitsstörung
Somatoforme Schmerzstörung
Depression mittelgradig
2012 psychiatrische Tagesklinik
Rentenantrag sep2012
Februar2013-märz2013 neurologische Reha
Borreliose/ chlamydia pneum
März2013 rente abgelehnt mit der Begründung es müsse eine Reha gemacht werden.
Mai2014 Bescheid über die Bewilligung der Reha
Juni2014-juli2014 psychosomatische Reha
Schlussdiagnosen offen...
Arbeitsunfähig seit 2011 von allen Kliniken und Ärzten bestätigt.
Da ich bereits gegen die erste Ablehnung Einspruch eingelegt habt, wird es dann wohl vorm Sozialgericht enden, ja.
Interessant finde ich aber, dass vom Zeitpunkt der Ablehnung (März2013) mit der Begründung ich solle eine psychosomatische Reha machen bis zum Zeitpunkt der Rehaeinberufung im Mai 2014 14 Monate verstrichen sind. In der Zeit hat man mich aber weitere Befunde und Einschätzungen von behandelnden Ärzten einholen lassen, welche man jetzt zum rehaantritt erstmal hat ruhen lassen. Das war doch nur um Zeit zu gewinnen. So nach dem Motto:"irgendwann kann der das finanziell eh nicht mehr durchhalten"
Das ist doch alles Masche.