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Schulpflicht
#10

Hallo!

Ich kenne mich zwar in vielen rechtlichen Belangen gut aus, vor allem Sozialrecht, bin da u.a. in dem schon verlinkten Forum aktiv, aber mit Deinem konkreten Problem hatte ich noch nicht zu tun. Ich habe mal Google befragt.

Einen Anwalt wird das nicht ersetzen können, ich halte es für sehr ratsam, einen Fachanwalt einzuschalten und hoffe, dass Du einen guten findest.

Diese Entscheidung des Amtsarztes ist ein Verwaltungsakt, es müsste das Verwaltungsrecht gelten.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__35.html

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Hier

http://www.juraforum.de/forum/t/amtsarzt...ch.144563/

bin ich auf den Begriff "belastender Verwaltungsakt" gestoßen und ein User schreibt dazu, dass man dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann (ist bei anderen Verwaltungsakten genauso) .

http://www.rechtslexikon-online.de/Wider...icher.html

Habt Ihr diese Entscheidung schriftlich bekommen? Dann müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung drin stehen.

Man hat das Recht auf einen schriftlichen Bescheid.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html

(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt.
Falls ihr das nicht schriftlich habt, umgehend anfordern!

Z.B.:
Sehr geehrte.....,

Sie haben mir mündlich mitgeteilt, dass....

Ich bitte gemäß meines Rechtes nach VwVfG § 37 Absatz 2 Satz 2 um Erteilung eines rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheides.

....


Wenn man es ganz genau nimmt, wenn der Amtsarzt ein krankes Kind zum Schulbesuch zwingt, gefährdet er damit genauso das Kindswohl, das könnte man durchaus auch als fahrlässige Körperverletzung interpretieren. Und selbst wenn die Ursache der Symptome psychosomatisch wäre, auch psychische Erkrankungen können zu Arbeitsunfähigkeit führen. Ich war oft genug deswegen krankgeschrieben, schon vor meiner Borrelioseinfektion. Und mein Sohn war damals auch wegen einer Depression krankgeschrieben.

Der Schritt, den Du zunächst gehen musst, wäre ein Widerspruch, am besten erst mal pauschal mit Beantragung von Akteneinsicht, dazu gehört auch dieses Gutachten.


Sehr geehrte......

gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Die Begründung reiche ich nach. Um meinen Widerspruch begründen zu können, beantrage ich gemäß VwVfG § 29 Akteneinsicht. Bitte senden Sie mir Kopien der Unterlagen zu, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgte.
...


http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html

Jugendamt muss übrigens nicht grundsätzlich schlecht sein, es kommt auf die konkreten Leute an, die dort arbeiten. Wir haben seit 13 Jahren mit dem Jugenamt zu tun, wir haben damals selber Kontakt aufgenommen, um Eingliederungshilfe für unseren Sohn zu bekommen.

Aber in Eurem Fall geht es dann ja eher um etwas negatives, es gibt leider keine Gewähr, dass man auch vernünftige Leute dort trifft, ich kenne von anderen Betroffenen auch Negativbeispiele.

Was sagt denn der behandelnde Arzt dazu? Letztlich stellt dieser Amtsarzt auch dessen Fachkompetenz infrage.

Das ist jetzt erst mal das, was mir noch dazu einfällt.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

Mitglied bei www.onlyme-aktion.org
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Schulpflicht - von froschschnuffel - 03.07.2014, 16:41
RE: Schulpflicht - von Rosa45 - 03.07.2014, 17:17
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RE: Schulpflicht - von Rosa45 - 03.07.2014, 17:26
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RE: Schulpflicht - von leonie tomate - 03.07.2014, 17:44
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RE: Schulpflicht - von Petronella - 03.07.2014, 20:52
RE: Schulpflicht - von Amethyst - 03.07.2014, 21:18
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RE: Schulpflicht - von Ehemaliges Mitglied - 04.07.2014, 10:42

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