03.07.2014, 21:18
(03.07.2014, 20:52)Petronella schrieb: http://www.metz-waenke.de/borreliose/
Sie sind allerdings aus Mannheim
Besser ein guter Anwalt etwas weiter weg als ein schlechter vor Ort.
Zitat:Wie können wir Dir noch helfen?
Das wüsste ich auch gerne. Was mir für weitere Recherchen helfen könnte, ist etwas mehr Hintergrundwissen, z.B. unter welchen Umständen das Kind zum Amtsarzt musste, wie die Vorgeschichte ist.
Im niedersächsischen Schulgesetz steht nur:
http://www.schure.de/2241001/0035074.htm
3.3 Fernbleiben vom Unterricht
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. ...
Von Amtsarzt steht da nichts.

Südniedersachsen hört sich eher nach Raum Göttingen oder so an.
Hier in Hannover gibt es auch eine Kanzlei, die gut sein soll, sie wird auch vom Bundesverband Autismus empfohlen, ich weiß allerdings nicht, ob die auch Dein Problem abdecken können.
http://www.kanzlei-rueter.de/privatpersonen.html
Es geht in Eurem Fall zwar um eine andere Erkrankung, aber die entsprechenden Gesetze treffen genauso zu.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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