22.07.2014, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2014, 08:50 von lI Moderator Il.)
Zitat:ich dachte bisher immer die Reha ist geeignet einen Patienten wiederherzustellen.
Aber das kostet Geld, und das will keine ausgeben, also wird der Antragsteller oft so lange zermürbt, bis er aufgibt.
Mein Reha-Antrag 2007 wurde auch abgelehnt, es hieß (ein Standardsatz) die Beeinträchtigungen seien nicht so schwerwiegend, dass sie die Erwerbsfähigkeit gefährden oder mindern würden. Interessanterweise kam der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) fast zeitgleich zum gegenteiligen Resultat.
Mein damaliger Hausarzt, gleichzeitig Borreliosespezie und "auf Krawall gebürstet" riet mir, ich solle keinen Widerspruch einlegen, sondern statt dessen Rente beantragen und auf die Unterlagen des abgelehnten Rehaantrags verweisen, dann würde das eine andere Stelle prüfen und ich meine Reha bekommen. Das habe ich formlos gemacht, die DRV schrieb mir dann, ob sie das als Widerspruch gegen die Ablehnung des Rehaantrags werten und den noch mal prüfen soll. Habe natürlich zugestimmt.
Man schickte mich zum Gutachter (Neurologe und Psychiater) und der schrieb ins Gutachten, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert und die die Ablehnung meines Rehabilitationsantrags unverständlich sei.
Bei "Markt" auf WDR ging es neulich auch um das Thema:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendu...start=true
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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