22.07.2014, 13:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.07.2014, 08:50 von lI Moderator Il.)
(22.07.2014, 11:16)carlinsche schrieb: ich dachte bisher immer die Reha ist geeignet einen Patienten wiederherzustellen.
Hallo Carlinsche,
"Geeignet" umschreibt es schon mal.
Johanna zeigt auf, wann es ebend nicht der Fall ist.
Und wenn das Ziel nicht erreicht wird, wieder in die Arbeitsfähigkeit zu kommen, sollte es doch im Abschlussbericht eine Stellung dazu geben, inwieweit die Leistung beeinträchtig ist, bzw. was weiter unternommen werden muss. Wenn natürlich der Rehaträger gleich Bund ist und die eigentliche Altersrente noch in einiger Ferne ist, kommt es m. E. ganz auf den Arzt der Rehaeinrichtung / "Gutachter" an, wie der das ganze formuliert?!
Aber das Ziel der Reha kann ebend genau so gut eine abschließende Beurteilung der noch vorhandenen Leistung bzw. absehbaren Leistung sein und einige hatten ja das "Glück" daraufhin in die EU-Rente zu kommen. (Natürlich ist mir bewusst, das lieber jeder wieder das Ziel hat völlig zu gesunden, aber es kommt ebend immer auf die Situation darauf an!)
Übrigends hier im Beitrag 8 findet sich auch eine gute Zusammenfassung zum Ziel der Reha.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=1268
(17.12.2013, 21:21)Oolong schrieb: Bei einer Reha (Rehabilitation) geht es nicht wie in einem Krankenhaus um Diagnose und Therapie einer Krankheit, sondern um ganz oder teilweise Wiederherstellung der Gesundheit bei gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Es gibt dazu oft falsche Erwartungshaltungen an eine Reha.
....
Am Ende der Reha erhält man einen Kurzbericht mit nach Hause für den Arzt, der die Reha veranlaßt hat und es folgt nach einiger Zeit ein umfangreicherer Abschlußbericht.
Achtung, dieser Abschlußbericht hat den Wert eines Gutachtens und kann bei Fragen der Erwerbsminderung, Berentung usw. als Gutachten herangezogen werden. Dabei ist die Krankheit, die zur Reha-Beantragung führte, nicht maßgeblich.
Maßgeblich ist die absehbare Leistungsfähigkeit infolge gesundheitlicher Einschränkung, egal weshalb.
....., sondern Anerkennung der chronischen Beschwerden/Einschränkung/Behinderung zu orientieren.
Die gegenteiligen Resultate, wie von Amethyst beschrieben, kenne ich persönlich auch. (Das ist das gleiche in grün, wie wenn du dir zu einer Erkrankung zwei Meinungen bei zwei Ärzten einholst und zwei Ergebnisse hast.) Nur leider ist ebend der weitere Weg in diesem Fall nicht allein von Betroffenem zu entscheiden.
LG
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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