(28.07.2014, 23:47)Wuschel09 schrieb: Habe gerade versucht mich durch den von dir genannten § 125 zu kämpfen. Versteh aber nur Bahnhof, werde es jedoch morgen nochmal versuchen
Es gab eine Gesetzesänderung, das ist seitdem nicht mehr § 125, sondern § 145.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html
§ 125 ist "Bedarf bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen".
Zitat:Die Mitarbeiterin vom AfA hat mir gesagt, das sie keine weiteren Zahlungen mehr machen darf, wenn ich einen neuen Krankenschein einreichen würde, da mein Rentenantrag abgelehnt wurde.
Frage bei solchen Aussagen GRUNDSÄTZLICH nach der konkreten Rechtsgrundlage! Aufschreiben und zu Hause nachlesen.
An dieser Stelle noch mal:
Was man generell im Umgang mit Behörden, Krankenkasse und Pflegekasse wissen und beachten sollte:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....en#1478718
ab dem 3. Link.
Zitat:Musste also nun einen Eingliederungsvertrag unterschreiben :-(
NIEMALS irgendwas vor Ort unter Druck unterschreiben! Das gilt auch fpür eine Eingliederungsvereinbarung Die war bei http://www.krank-ohne-rente.de/ auch schon oft Thema, da gibt es wahrscheinlich mehr User als hier, die damit Erfahrung haben.
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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