29.07.2014, 20:14
das ich sag mal lustige istauch wenn es nicht lustig ist es sind zwei verfahren in einem verfahren wird Borreliose nicht anerkannt
in dem zweiten steht wortwörtlich Borreliose wird als Berufskrankheit anerkannt aber es werden keine weiteren Kosten übernommen
in dem zweiten steht wortwörtlich Borreliose wird als Berufskrankheit anerkannt aber es werden keine weiteren Kosten übernommen