29.07.2014, 22:20
Guten Abend Annette :-)
danke für die Information über die Änderung.
Ich habe mir den link gerade durchgelesen und finde dort inhaltlich nicht mehr diese Aussage
lehnt der Rentenversicherungsträger die Zahlung von Rente ab, weil der Arbeitslose nicht vermindert erwerbsfähig ist, bleibt § 125 SGB III anwendbar (BSG a.a.O., info also 2000, S. 26). § 125 SGB III ist also auch während des Streites um die Rente anzuwenden
ist das nun rausgenommen worden, oder habe ich das in den über 5-6 Zeilen gehenden Sätzen nur nicht gefunden?
Ist doch zum verzweifeln, wer soll da am Ende eines Satzes noch wissen was am Anfang stand
Den Wiederspruch habe ich ja Dank deine schnellen Info schon mal fristgemäß eingereicht
& das fragen nach den Rechtsgrundlagen schreib ich mir hinter die Ohren
bei k-o-r habe ich mich auch bereits angemeldet, da ich aber hier schon die Frage gestellt habe, wollte ich erstmal die Antworten abwarten sonst sehe ich garnichtmehr durch
liebe Grüße
die Wuschel
danke für die Information über die Änderung.
Ich habe mir den link gerade durchgelesen und finde dort inhaltlich nicht mehr diese Aussage
lehnt der Rentenversicherungsträger die Zahlung von Rente ab, weil der Arbeitslose nicht vermindert erwerbsfähig ist, bleibt § 125 SGB III anwendbar (BSG a.a.O., info also 2000, S. 26). § 125 SGB III ist also auch während des Streites um die Rente anzuwenden
ist das nun rausgenommen worden, oder habe ich das in den über 5-6 Zeilen gehenden Sätzen nur nicht gefunden?
Ist doch zum verzweifeln, wer soll da am Ende eines Satzes noch wissen was am Anfang stand
Den Wiederspruch habe ich ja Dank deine schnellen Info schon mal fristgemäß eingereicht
& das fragen nach den Rechtsgrundlagen schreib ich mir hinter die Ohren
bei k-o-r habe ich mich auch bereits angemeldet, da ich aber hier schon die Frage gestellt habe, wollte ich erstmal die Antworten abwarten sonst sehe ich garnichtmehr durch
liebe Grüße
die Wuschel