07.08.2014, 20:45
Hallo.
Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post der SB bekomme.
LG riesar
Ich war heute bei der AfA und hab ihn schriftlich mitgeteilt das ich im Widerspruch gegen einen negativen Bescheid der DRV bin und hab gleich noch die Kopie vom Widerspruch mit angehängt. Danach bin noch zum ÄD und hab mir Teil A und Teil B vom GA ausdrucken lassen.
Mir wurde erklärt das wenn ich im Widerspruchverfahren bin §145 aufgehoben wird. Kann es sein das die ganzen Rechtssprechungen vom §125 nicht mehr anwendbar sind ?
Auf meine Frage nach §125 sagte sie es hätte sich viel gändert. Es sieht so aus als ob sich die AfA dem DRV GA anpasst und damit Divergenzen ausräumt.
Ich würde mich gern nochmal etwas schlau machen bevor ich Post der SB bekomme.
LG riesar