09.08.2014, 17:51
http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichte...43193.html
Die Uni Hohenheim erwähnt im o.g. Artikel die Borreliose mit keinem Wort.
Aktivität der Zecken lässt nach
Zecken in Deutschland Stuttgart-Hohenheim - In den ersten sieben Monaten 2014 sind in Baden-Württemberg 34 Menschen an der durch Zecken übertragenen Infektion FSME erkrankt.
Auch diese Leugnung könnte der Grund sein, daß die Borreliose in BW immer noch nicht im Infektionsgesetz gelistet ist.
Wieviel Leid und Therapie-Verweigerung müssen die vielen Borreliose-Infizierten und Chroniker noch ertragen ?
Gilt doch unser Grundgesetz auch für alle an Borreliose erkrankten:
Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Aufgaben > Rechtliche Grundlagen > Grundgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Deklaration von Genf Weltärztebund :
Gelöbnis:
4.Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Gilt dieses Grundgesetz und das Gelöbnis der Ärzte, die oft schwer erkrankten Borreliosepatienten eine adäquate Therapie verweigern für die Krankheit Borreliose nicht ?
viele Grüße
Ingeborg
Die Uni Hohenheim erwähnt im o.g. Artikel die Borreliose mit keinem Wort.
Aktivität der Zecken lässt nach
Zecken in Deutschland Stuttgart-Hohenheim - In den ersten sieben Monaten 2014 sind in Baden-Württemberg 34 Menschen an der durch Zecken übertragenen Infektion FSME erkrankt.
Auch diese Leugnung könnte der Grund sein, daß die Borreliose in BW immer noch nicht im Infektionsgesetz gelistet ist.
Wieviel Leid und Therapie-Verweigerung müssen die vielen Borreliose-Infizierten und Chroniker noch ertragen ?
Gilt doch unser Grundgesetz auch für alle an Borreliose erkrankten:
Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Aufgaben > Rechtliche Grundlagen > Grundgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Deklaration von Genf Weltärztebund :
Gelöbnis:
4.Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Gilt dieses Grundgesetz und das Gelöbnis der Ärzte, die oft schwer erkrankten Borreliosepatienten eine adäquate Therapie verweigern für die Krankheit Borreliose nicht ?
viele Grüße
Ingeborg
Nur selten weiß eine Krankheit,wie sie sich nach dem Lehrbuch zu verhalten hat.( RKI,Epi.Bull. 2002 Nr. 5 )