Hallo Christina,
zum besseren Verständnis: hat Dein Arbeitgeber Dein Gehalt gekürzt oder die Lohnfortzahlung eingestellt? Ich vermute letzteres, richtig?..Kürzungen des Gehalts sind nur über eine Änderungskündigung möglich. Wenn Du länger als 6 Wochen aufgrund der selben Erkrankung fehlst, dann muss er dir kein Gehalt mehr bezahlen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Hast Du denn insgesamt länger als 6 Wochen gefehlt, wenn Du alle Abwesenheitszeiten des letzten Jahres zusammenzählst? Und war das jedesmal aufgrund der selben Erkrankung oder war die Ursache jedesmal die gleiche Erkrankung. Wenn nicht, dann steht dir das volle Gehalt zu für die ersten 6 Wochen Deiner Erkrankung.
zum besseren Verständnis: hat Dein Arbeitgeber Dein Gehalt gekürzt oder die Lohnfortzahlung eingestellt? Ich vermute letzteres, richtig?..Kürzungen des Gehalts sind nur über eine Änderungskündigung möglich. Wenn Du länger als 6 Wochen aufgrund der selben Erkrankung fehlst, dann muss er dir kein Gehalt mehr bezahlen. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Hast Du denn insgesamt länger als 6 Wochen gefehlt, wenn Du alle Abwesenheitszeiten des letzten Jahres zusammenzählst? Und war das jedesmal aufgrund der selben Erkrankung oder war die Ursache jedesmal die gleiche Erkrankung. Wenn nicht, dann steht dir das volle Gehalt zu für die ersten 6 Wochen Deiner Erkrankung.
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Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!