12.09.2014, 07:37
Hallo Christina,
also erstens dürfte Dein Arbeitgeber auf jeden Fall nicht Deine Auszahlungen kürzen.
Denn er ist kein Arzt (oder?) kann sich nicht über die gestellten Diagnosen hinweg setzen und wenn er diese Bedenken hat, dann muss er sich an die Krankenkasse wenden das diese mögliche Zusammenhänge prüft.
Da die Krankenkasse mit Hilfe des MDK´s zu dem Ergebnis gekommen ist (dabei ist es erstmal egal ob das stimmt oder nicht), das dort keine unfzweifelhaften Zusammenhänge bestehen, dann kann Dein AG nicht seinen Dickkopf weiter durchsetzen.
Da bist Du in Deiner Mitwirkungspflicht schon sehr viel weiter mit gegangen, als Du müßtest.
Im Zweifelsfall muss Dein AG seine Behauptungen auch medizinisch beweisen können.
Die Frage ist nur, was Du machst. Wenn Du gerichtlich dagegen vorgehst, dann wird er die Chance nutzen und Dich irgendwann kündigen.
LG Rosa
also erstens dürfte Dein Arbeitgeber auf jeden Fall nicht Deine Auszahlungen kürzen.
Denn er ist kein Arzt (oder?) kann sich nicht über die gestellten Diagnosen hinweg setzen und wenn er diese Bedenken hat, dann muss er sich an die Krankenkasse wenden das diese mögliche Zusammenhänge prüft.
Da die Krankenkasse mit Hilfe des MDK´s zu dem Ergebnis gekommen ist (dabei ist es erstmal egal ob das stimmt oder nicht), das dort keine unfzweifelhaften Zusammenhänge bestehen, dann kann Dein AG nicht seinen Dickkopf weiter durchsetzen.
Da bist Du in Deiner Mitwirkungspflicht schon sehr viel weiter mit gegangen, als Du müßtest.
Im Zweifelsfall muss Dein AG seine Behauptungen auch medizinisch beweisen können.
Die Frage ist nur, was Du machst. Wenn Du gerichtlich dagegen vorgehst, dann wird er die Chance nutzen und Dich irgendwann kündigen.
LG Rosa