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Arzthaftung
#1

Leider nein. Das neue Patientenrechtegesetz gibt nur einen Überblick über die bereits schon existierenden Rechte der Patienten, die sich in verschiedensten Gesetzen finden. Quasi ein Papiertiger. Für die Beweislast bei Behandlungsfehlern ändert sich rein gar nix. Marlies Volkmer hat es auf den Punkt gebracht: "Die Beweislast liegt zu 100 Prozent beim Patienten. Die Beweismittel hält zu 100 Prozent der Arzt, und daran ändert sich mit diesem Gesetz nichts." "
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