09.10.2014, 22:07
Ja wurde explizit so nieder geschrieben und auch die Versicherung gibt es noch, so wie viele andere auch die Borreliose in die Unfall-Bedingungen aufgenommen haben.
Meinst Du wir sind zum Spaß seit 2,5 Jahren wegen Leistungen aus der Unfallversicherung wegen Borreliose vor Gericht?
Zitat des Richters:
"So wie ich das aus den Bedingungen heraus lese, kann man diese sogar noch abschließen, selbst wenn man schon infiziert ist"
"Die Borreliose hat unbestritten vorgelegen" u.s.w.
Wenn man sich ein bischen mit Bedingungen auskennt, dann weiß man das man die Ursache im Vollbeweis führen muss (gesicherte Borreliosediagnose) und auch die Folgen müssen im Vollbeweis geführt werden (siehe Leitlinien und RKI u.s.w.) - für den Zusammenhang (Kausalität) zwischen der ersten Gesundheitsschädigung (Borrelioseinfektion) und den Folgen (wie Lymearthritis, Polyneuropathie, ACA u.s.w.) reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit (höher als 50 Prozent).
Aber da bin ich der falsche Ansprechpartner, das hat mein Mann viel besser drauf als ich.
LG Rosa
Meinst Du wir sind zum Spaß seit 2,5 Jahren wegen Leistungen aus der Unfallversicherung wegen Borreliose vor Gericht?
Zitat des Richters:
"So wie ich das aus den Bedingungen heraus lese, kann man diese sogar noch abschließen, selbst wenn man schon infiziert ist"
"Die Borreliose hat unbestritten vorgelegen" u.s.w.
Wenn man sich ein bischen mit Bedingungen auskennt, dann weiß man das man die Ursache im Vollbeweis führen muss (gesicherte Borreliosediagnose) und auch die Folgen müssen im Vollbeweis geführt werden (siehe Leitlinien und RKI u.s.w.) - für den Zusammenhang (Kausalität) zwischen der ersten Gesundheitsschädigung (Borrelioseinfektion) und den Folgen (wie Lymearthritis, Polyneuropathie, ACA u.s.w.) reicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit (höher als 50 Prozent).
Aber da bin ich der falsche Ansprechpartner, das hat mein Mann viel besser drauf als ich.
LG Rosa

