16.11.2014, 12:47
Bitte prüfen, was da 2014 noch gültig ist.
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=1772
Zitat:Mit der Einführung der Meldepflicht gilt am 1.3.2013 auch in Bayern für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot der Borreliose.Aus #7/10
Denn Heilpraktikern ist es prinzipiell verboten meldepflichtige Krankheiten zu behandeln und ist laut Infektionsschutzgesetz „insoweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet.“
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=1772