20.11.2014, 17:37
Hallo Pandabär,
da werden wieder mal alle negativen Statemants Wirklichkeit, die man so über Ärzte und Borreliose hört.
Jetzt musst du bestimmt erst mal sein Gutachten abwarten. Vielleicht schickt man dich ja doch in Reha.
Man will doch eigentlich nicht als psychisch kranker gelten, wenn man Borreliose hat( zumindest nicht ausschließlich).
Ansonsten kenne ich es so, wenn sie einen loswerden wollen: dass man eigentlich erst nach einem Jahr gesagt bekommt, die Kasse zahlt nicht mehr. (Ob es ein Jahr mit derselben Krankheit sein muss, damit sie das dürfen, oder ob auch verschiedene Krankheiten zählen, weiss ich nicht genau.) Bei Dir ist dann unklar ob die Zeit vor der beruflichen Eingliederung auch dazu zählt. Denn es gibt ja auch Leute die sich mit Anwalt wehren. Das ist auch nur das gängige Verfahren. Wie genau die gesetzesgrundlagen sind weiss ich nicht.
Dann muss man vorübergehend zum Jobcenter oder Sozialamt, um Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen. Es sei denn man ist vermögend. (Einen Freibetrag darf man ja haben. ) In dieser Zeit stellt man dann seinen Antrag auf Rente, wird diese bewilligt, bekommt man das selbst ausgelegte Geld zurück, oder das Amt welches das Geld ausgelegt hat, bekommt es zurück.
Einer bekannten, Sie hatte Krebs, ist passiert dass Sie nur die Halbe Rente durchbekommen hat. Sie musste dann also doch noch halbtags arbeiten, sie wollte sich nicht ewig krankschreiben lassen, und quält sich jetzt eben noch.
So kenne ich es. Mach dir erst mal keine Sorgen, bei vielen geht die Rente auch gut durch, warte ab wie das Gutachten ausfällt. Ärgerlich natürlich wenn dann irgendwas von Psyche drinsteht und die Borreliose unterschlagen wird. Dann könntest du vielleicht auch erst mal wiedersprechen. Du kannst auch einen Anwalt zu Rate ziehen, aber eigentlich rollt sich das erst mal nach und nach aus. Wiederspruch kann man ja immernoch einlegen.
da werden wieder mal alle negativen Statemants Wirklichkeit, die man so über Ärzte und Borreliose hört.
Jetzt musst du bestimmt erst mal sein Gutachten abwarten. Vielleicht schickt man dich ja doch in Reha.
Man will doch eigentlich nicht als psychisch kranker gelten, wenn man Borreliose hat( zumindest nicht ausschließlich).
Ansonsten kenne ich es so, wenn sie einen loswerden wollen: dass man eigentlich erst nach einem Jahr gesagt bekommt, die Kasse zahlt nicht mehr. (Ob es ein Jahr mit derselben Krankheit sein muss, damit sie das dürfen, oder ob auch verschiedene Krankheiten zählen, weiss ich nicht genau.) Bei Dir ist dann unklar ob die Zeit vor der beruflichen Eingliederung auch dazu zählt. Denn es gibt ja auch Leute die sich mit Anwalt wehren. Das ist auch nur das gängige Verfahren. Wie genau die gesetzesgrundlagen sind weiss ich nicht.
Dann muss man vorübergehend zum Jobcenter oder Sozialamt, um Geld für den Lebensunterhalt zu bekommen. Es sei denn man ist vermögend. (Einen Freibetrag darf man ja haben. ) In dieser Zeit stellt man dann seinen Antrag auf Rente, wird diese bewilligt, bekommt man das selbst ausgelegte Geld zurück, oder das Amt welches das Geld ausgelegt hat, bekommt es zurück.
Einer bekannten, Sie hatte Krebs, ist passiert dass Sie nur die Halbe Rente durchbekommen hat. Sie musste dann also doch noch halbtags arbeiten, sie wollte sich nicht ewig krankschreiben lassen, und quält sich jetzt eben noch.
So kenne ich es. Mach dir erst mal keine Sorgen, bei vielen geht die Rente auch gut durch, warte ab wie das Gutachten ausfällt. Ärgerlich natürlich wenn dann irgendwas von Psyche drinsteht und die Borreliose unterschlagen wird. Dann könntest du vielleicht auch erst mal wiedersprechen. Du kannst auch einen Anwalt zu Rate ziehen, aber eigentlich rollt sich das erst mal nach und nach aus. Wiederspruch kann man ja immernoch einlegen.
liebe Grüße borrärger

Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.
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