Hallo Pandabär,
nach meiner ersten Begutachtung beim MDK (beauftragt durch die gesetzliche Krankenkasse) ging eine Kopie des Gutachtens an meinen mich krankschreibenden Arzt. Dort habe ich mir dann eine Kopie geben lassen.
Ansonsten dauert so ein Gutachten ca. 4-6 Wochen. Die haben meist Termine bis wann es beim "Auftraggeber" sein muss.
Im Gutachten steht dann wie es mit deiner Arbeitsfähigkeit aussieht, bzw. es wird eine Therapieempfehlung gegeben. Da du ja eine Borreliosebehandlung machst und ? durch den Arzt/Spezi ? krankgeschrieben bist, würde ich mich ggf. auch mit ihm beraten, wenn sie dir eine ganz andere Behandlung vorschlagen.
Anspruch auf Krankengeld hast du 78 Wochen auf "dieselbe Erkrankung" - sogenannte Blocksysteme spielen da eine Rolle. Eigentlich teilt dir die Krankenkasse durch einen Bescheid bei längerer Krankheit auch mit wie viel Tage du noch Anspruch hast, bzw. Tage schon vom Anspruch verbraucht sind. Das erfolgt u.a. auch im Zusammenhang mit der Info an deinen Arbeitgeber, inwieweit er Krankengeld zahlen muss, denn er kennt ja nicht deine einzelnen Diagnosen. Und bei jeder neuen Krankheit (wenn du zwischenzeitlich wieder arbeitest) muss er neu die 6 Wochen zahlen... (PS. Das mit den 78 Wochen sollte doch auch bei der privaten KV so sein?! - Bin mir da nicht 100%ig sicher)
Da ich die Tippeltappeltour ohne Anwalt mit familiärer/Privater Hilfe mit sehr guten rechtlichen Kenntnissen bis zum Sozialgericht/Rentenklage bisher m.E. sehr gut bewältigt habe, kann ich dir bei Fragen ggf. auch die eine oder andere beantworten.
LG FreeNine
nach meiner ersten Begutachtung beim MDK (beauftragt durch die gesetzliche Krankenkasse) ging eine Kopie des Gutachtens an meinen mich krankschreibenden Arzt. Dort habe ich mir dann eine Kopie geben lassen.
Ansonsten dauert so ein Gutachten ca. 4-6 Wochen. Die haben meist Termine bis wann es beim "Auftraggeber" sein muss.
Im Gutachten steht dann wie es mit deiner Arbeitsfähigkeit aussieht, bzw. es wird eine Therapieempfehlung gegeben. Da du ja eine Borreliosebehandlung machst und ? durch den Arzt/Spezi ? krankgeschrieben bist, würde ich mich ggf. auch mit ihm beraten, wenn sie dir eine ganz andere Behandlung vorschlagen.
Anspruch auf Krankengeld hast du 78 Wochen auf "dieselbe Erkrankung" - sogenannte Blocksysteme spielen da eine Rolle. Eigentlich teilt dir die Krankenkasse durch einen Bescheid bei längerer Krankheit auch mit wie viel Tage du noch Anspruch hast, bzw. Tage schon vom Anspruch verbraucht sind. Das erfolgt u.a. auch im Zusammenhang mit der Info an deinen Arbeitgeber, inwieweit er Krankengeld zahlen muss, denn er kennt ja nicht deine einzelnen Diagnosen. Und bei jeder neuen Krankheit (wenn du zwischenzeitlich wieder arbeitest) muss er neu die 6 Wochen zahlen... (PS. Das mit den 78 Wochen sollte doch auch bei der privaten KV so sein?! - Bin mir da nicht 100%ig sicher)
Da ich die Tippeltappeltour ohne Anwalt mit familiärer/Privater Hilfe mit sehr guten rechtlichen Kenntnissen bis zum Sozialgericht/Rentenklage bisher m.E. sehr gut bewältigt habe, kann ich dir bei Fragen ggf. auch die eine oder andere beantworten.
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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