Hallo Breathe,
glaube mir ganz einfach, wir sind ja mitten im Klageverfahren. Wenn Du erst anfangen mußt eine Borreliose nachzuweisen, dann stehen Deine Chancen mehr als schlecht.
Dazu sind die von Dir benannten Symptome keine medizinisch objektivierbaren Befunde (ohne Liquornachweis, Karditis oder PCR bzw Kultur), die man für eine Klage verwenden kann und auch nicht speziefisch (Nach den Leitlinien der AWMF oder den Informationen des RKI) für Borreliose.
Bevor Du einen Rechtsanwalt aufsuchst, lese Dich durch die Themen auf diesen Seiten (AWMF bzw. RKI) sehr gut durch. Denn nach diesen wird begutachtet.
Der Rechtsanwalt verdient, egal ob Du gewinnst oder verlierst.
LG Rosa
glaube mir ganz einfach, wir sind ja mitten im Klageverfahren. Wenn Du erst anfangen mußt eine Borreliose nachzuweisen, dann stehen Deine Chancen mehr als schlecht.
Dazu sind die von Dir benannten Symptome keine medizinisch objektivierbaren Befunde (ohne Liquornachweis, Karditis oder PCR bzw Kultur), die man für eine Klage verwenden kann und auch nicht speziefisch (Nach den Leitlinien der AWMF oder den Informationen des RKI) für Borreliose.
Bevor Du einen Rechtsanwalt aufsuchst, lese Dich durch die Themen auf diesen Seiten (AWMF bzw. RKI) sehr gut durch. Denn nach diesen wird begutachtet.
Der Rechtsanwalt verdient, egal ob Du gewinnst oder verlierst.
LG Rosa