06.12.2014, 10:26
Hallo Sonneya,
Die ärztliche Schweigepflicht der Psychotherapeuten hat bei der privaten Krankenkasse auch so seine Grenzen.
Wenn ich eine Psychotherapie machen will, kommt spätestens nach 4 Sitzungen ein Formular der privaten Krankenkasse zwecks Leistungsprüfung. Dabei liegt dann ein Formular bei, auf dem ich der Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht zustimmen soll und ein weiteres Formular, welches der Psychotherapeut ausfüllen soll. Gebe ich die Zustimmung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht sind meine medizischen Daten in Null Komma Nichts bei der Krankenkasse.
Gebe ich keine Zustimmung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, kann die Kasse leider die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen.
So sieht es aus. Am Anfang meiner AU habe ich diese Erfahrung schon gemacht, keine Zustimmung gegeben und die Psychotherapie nach 4 Sitzungen abgebrochen. Nicht aus diesem Grund sondern in erster Linie, weil ich wußte, dass Depression nicht mein Hauptthema ist sondern Borreliose.
LG
Pandabär
Die ärztliche Schweigepflicht der Psychotherapeuten hat bei der privaten Krankenkasse auch so seine Grenzen.
Wenn ich eine Psychotherapie machen will, kommt spätestens nach 4 Sitzungen ein Formular der privaten Krankenkasse zwecks Leistungsprüfung. Dabei liegt dann ein Formular bei, auf dem ich der Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht zustimmen soll und ein weiteres Formular, welches der Psychotherapeut ausfüllen soll. Gebe ich die Zustimmung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht sind meine medizischen Daten in Null Komma Nichts bei der Krankenkasse.
Gebe ich keine Zustimmung zur Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, kann die Kasse leider die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen.
So sieht es aus. Am Anfang meiner AU habe ich diese Erfahrung schon gemacht, keine Zustimmung gegeben und die Psychotherapie nach 4 Sitzungen abgebrochen. Nicht aus diesem Grund sondern in erster Linie, weil ich wußte, dass Depression nicht mein Hauptthema ist sondern Borreliose.
LG
Pandabär