06.12.2014, 11:37
Zitat: Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen. Zehn Tage sollen pflegende Angehörige Auszeit vom Beruf nehmen können und für diese Zeit Lohnersatz gezahlt bekommen. In Fällen, die eine längerfristige Betreuung von Angehörigen fordern, kann sich der Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre freistellen lassen und in dieser Zeit ein zinsfreies Darlehen vom Bund beantragen. Die Regeln gelten ab dem kommenden Jahr.Weiter wird in dem Gespräch deutlich, Plegestufen Ablehnung scheint Programm zu sein. Die Einstufung selbst eine Katastrophe.
Wenn das Zitat Neugierde hervorgerufen hat,
rate ich zum Podcast v. 05.12.2014.
http://www.br.de/radio/bayern2/gesellsch...it100.html
http://www.br-online.de/podcast/mp3-down...aech.shtml