07.12.2014, 11:00
(07.12.2014, 08:51)Rosenfan schrieb: ich glaube, es kommt auch darauf an, ob man Arztberichte mit schickt.
Eigentlich muss man es nicht, aber es ist ratsam, weil die Ämter oft nicht alles anfordern. Das muss es rein rechtlich auch nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html
§ 20 Untersuchungsgrundsatz
(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
Absatz 1 Satz 2
aber das darf nicht zum Nachteil des Antragsstellers sein, siehe Absatz 2.
Zitat:Den Antrag habe ich online gestellt.
Das kann man machen, ich rate jedoch immer dazu, ein Begleitschreiben mitzuschicken. Muster hier enthalten
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...34#pid5634
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
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