28.11.2012, 10:59
Ich bin gerade dabei in einem Verfahren und hab so einiges über dieses "neue" Patientenrechtegesetz gelesen, das ist im Groben nur eine Zusammenfassung des aktuellen angewendeten Rechts.
Ändern wird sich dadurch garnichts, denn es ist und bleibt Richterrecht. Das heißt, wenn Du einen Richter hast, der sich medizinisch mit dem eingeklagten Behandlungen auskennt, dann kann er auf die teilweise sehr fragwürdigen ärztlichen Gutachten eingehen und nach seiner Überzeugung urteilen. Kennt der Richter sich nicht aus, dann wirds gegen die Wand laufen da er auf das ärztliche Gutachten basiert entscheiden muss.
Für Dich als Patient und vermutlich falsch behandelter musst dem Arzt einen Fehler nachweisen (was auf Grund meist fehlender medizinischer Ausbildung sehr schwer ist) und erst dann kommt es zur Haftung.
Wer finanziellen Druck ausübt, das hier nicht anderes geschieht ist doch offentsichtlich - die Haftpflichtversicherer!
Denn wenn der Arzt den richtigen Ablauf und Diagnose (mit den entsprechenden Behandlungsunterlagen) beweisen müßte dann wäre die viel gepriesene Patientensicherheit gewährleistet, so ändert sich im Prinzip garnichts und es bleibt ein Glücksspiel mit einer Chance von 50 zu 50.
LG Rosa
Ändern wird sich dadurch garnichts, denn es ist und bleibt Richterrecht. Das heißt, wenn Du einen Richter hast, der sich medizinisch mit dem eingeklagten Behandlungen auskennt, dann kann er auf die teilweise sehr fragwürdigen ärztlichen Gutachten eingehen und nach seiner Überzeugung urteilen. Kennt der Richter sich nicht aus, dann wirds gegen die Wand laufen da er auf das ärztliche Gutachten basiert entscheiden muss.
Für Dich als Patient und vermutlich falsch behandelter musst dem Arzt einen Fehler nachweisen (was auf Grund meist fehlender medizinischer Ausbildung sehr schwer ist) und erst dann kommt es zur Haftung.
Wer finanziellen Druck ausübt, das hier nicht anderes geschieht ist doch offentsichtlich - die Haftpflichtversicherer!
Denn wenn der Arzt den richtigen Ablauf und Diagnose (mit den entsprechenden Behandlungsunterlagen) beweisen müßte dann wäre die viel gepriesene Patientensicherheit gewährleistet, so ändert sich im Prinzip garnichts und es bleibt ein Glücksspiel mit einer Chance von 50 zu 50.
LG Rosa