10.01.2015, 09:01
Hallo Zusammen,
mal was neues altes vom Verfahren wegen der PUV.
Nunmehr hat der von Gericht bestimmte Gutachter eine 4. Verlängerung der Abgabefrist bekommen. Die Unterlagen liegen seit 10 Monaten dort vor, nach einem Befangenheitsantrag, der abgelehnt wurde, liegt die erneute Freigabe durch Gericht seit 7 Monaten vor.
Den Vorschuss für das Gutachten mußten wir schon vor 2 Jahren bezahlen.
LG Rosa
mal was neues altes vom Verfahren wegen der PUV.
Nunmehr hat der von Gericht bestimmte Gutachter eine 4. Verlängerung der Abgabefrist bekommen. Die Unterlagen liegen seit 10 Monaten dort vor, nach einem Befangenheitsantrag, der abgelehnt wurde, liegt die erneute Freigabe durch Gericht seit 7 Monaten vor.
Den Vorschuss für das Gutachten mußten wir schon vor 2 Jahren bezahlen.
LG Rosa