10.01.2015, 15:12
Nein, ich würde VOR der Begründung des Widerspruchs Akteneinsicht verlangen und Kopien der zur Einschätzung herangezogenen Unterlagen/Befunde.
Du weißt ja nicht, was die alles nicht richtig eingeschätzt haben und kannst meines Erachtens erst dann einen begründeten Widerspruch einreichen, wenn du die Unterlagen kennst. Nur wegen der Fristwahrung musst du unbedingt Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
LG, Helena
Du weißt ja nicht, was die alles nicht richtig eingeschätzt haben und kannst meines Erachtens erst dann einen begründeten Widerspruch einreichen, wenn du die Unterlagen kennst. Nur wegen der Fristwahrung musst du unbedingt Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen.
LG, Helena
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.