Wenn zwischen zwei Diagnosen nicht gearbeitet wird, werden die bei der Zeitdauer- bzw. Krankengeldanspruchs-Berechnung z.B. dazugezählt. Habe u.a. das im Rechtsstreit durch.
Das ist alles kompliziert und man muss es mehrmals lesen!!!!
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
Und wenn dann noch auf eine psychische Ursache geschlossen werden könnte, die alle Übel verbindet, ist die Krankenkasse am längeren Hebel. Und es gibt dann ggf. ursächlich keine Krankheit A und B!!!!!
LG FreeNine
Das ist alles kompliziert und man muss es mehrmals lesen!!!!
http://www.kv-media.de/kg_dauer.php
Und wenn dann noch auf eine psychische Ursache geschlossen werden könnte, die alle Übel verbindet, ist die Krankenkasse am längeren Hebel. Und es gibt dann ggf. ursächlich keine Krankheit A und B!!!!!
LG FreeNine
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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